Anträge gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den sieben Anträgen betreffend die Durchführung erster Lesungen von Volksbegehren.

Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Echte-Demokratie-Volksbegehren, 2074 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.

Wer das tun möchte, möge das mit einem Zeichen bekunden. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Beibehaltung Sommerzeit in erste Lesung zu nehmen.

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls einstimmig.

Das Volksbegehren GIS-Gebühren – Nein, in 2076 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen:

Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls einstimmig.

Das Lieferkettengesetz-Volksbegehren in 2077 der Beilagen – erste Lesung:

Wieder einstimmig.

Das Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern in 2078 der Beilagen in erste Lesung zu nehmen:

Ebenfalls einstimmig.

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, das Volksbegehren Nehammer muss weg, 2079 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen. (Unruhe im Saal.)

Weiters ein Antrag, das Volksbegehren Bargeld-Zahlung: Obergrenze – Nein, in 2080 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen:

Ebenfalls einstimmig.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3437/A(E) bis 3478/A  eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.