Anträge gemäß § 69 Abs. 3 GOG-NR
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den sieben Anträgen betreffend die Durchführung erster Lesungen von Volksbegehren.
Es liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Echte-Demokratie-Volksbegehren, 2074 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen.
Wer das tun möchte, möge das mit einem Zeichen bekunden. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters liegt mir ein Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, das Volksbegehren Beibehaltung Sommerzeit in erste Lesung zu nehmen.
Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls einstimmig.
Das Volksbegehren GIS-Gebühren – Nein, in 2076 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen:
Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls einstimmig.
Das Lieferkettengesetz-Volksbegehren in 2077 der Beilagen – erste Lesung:
Wieder einstimmig.
Das Volksbegehren Unabhängige Justiz sichern in 2078 der Beilagen in erste Lesung zu nehmen:
Ebenfalls einstimmig.
Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, das Volksbegehren Nehammer muss weg, 2079 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen. (Unruhe im Saal.)
Weiters ein Antrag, das Volksbegehren Bargeld-Zahlung: Obergrenze – Nein, in 2080 der Beilagen, in erste Lesung zu nehmen:
Ebenfalls einstimmig.
Einlauf
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3437/A(E) bis 3478/A eingebracht worden sind.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.