12.00

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Saal und auch zu Hause via Livestream! Wir diskutieren ein Volksbe­geh­ren, das im letzten Jahr am 30. Juni beantragt wurde. Warum führe ich das aus? – Weil uns am gleichen Tag auch ein Erkenntnis des Verfas­sungs­gerichtshofs erreicht hat.

Wir sehen anhand von 365 000 Unterstützern eine sehr große Anzahl an Menschen in diesem Land, denen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein großes Anliegen ist. Leider haben die Proponenten die Mög­lichkeit eines öffentlichen Hearings im Verfassungsausschuss nicht wahrgenom­men, was ich sehr schade finde, denn damit hätten wir auch diese Sache diskutieren können.

Gerade in Zeiten von Echokammern und Fakenews ist es unheimlich wichtig, unabhängigen Journalismus zu unterstützen, Medienvielfalt zu garantieren und dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir diese ORF-Finanzierung diskutieren und auch finalisieren.

Wie eben gesagt hat uns das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs dazu gezwungen, die ORF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen – das heißt, wir haben uns das nicht ausgesucht –, weil er einige Teile des ORF-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Er hat nämlich festgehalten, dass Personen, die ORF ausschließlich online konsumieren, also sogenannt streamen, und dafür kein Programmentgelt zahlen, auch entsprechend zu erfassen wären. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof allgemein festgehalten, alle potenziellen Nutzer müssen eingebunden werden, hat aber nicht festgehalten, welches Modell gewählt werden soll.

Das heißt für uns: Die drei Auswahlpunkte waren, entweder die aktuelle Geräteabgabe zu erweitern, was einen unheimlichen bürokratischen Aufwand gebracht hätte, eventuell die Steuerfinanzierung zu machen, also aus dem Budget zu finanzieren, was ein gewisses Spannungsfeld zur Unabhängigkeit ergeben hätte, oder das dritte Modell umzusetzen, das sich quasi an den Wohnsitz knüpft. Der Verfassungsgerichtshof hat aber auch festgehalten, dass alle Nutzergruppen einzubeziehen sind.

Wir haben uns für eine Variante entschieden, weil wir als Gesetzgeber unserer Pflicht nachkommen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausreichend zu finanzieren – und dazu stehen wir. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.03

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Muna Duzdar zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.