12.16

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Frau Vorsitzende! Frau Bundes­ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ja, leider sind die Initiatoren des Volksbegehrens GIS-Gebühr abschaffen nicht zum Hearing erschienen. Sie haben damit aber auch nicht die Stimme über 364 346 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner erhoben. Das kann natürlich daran liegen, dass das Vertrauen in parlamentarische Prozesse nicht besonders groß ist. Das kann ich persönlich nachvollziehen.

Wir haben das nicht zuletzt auch bei der Zerstörung der „Wiener Zeitung“ gesehen. Da wurde ja Hanebüchenes behauptet, beispielsweise dass alle Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter auch beim Nachfolgeprojekt der „Wiener Zeitung“ einen Job finden werden. Dem war nicht so, sie wurden einfach auf die Straße gesetzt.

Behauptet wurde unter anderem auch, dass das neue Onlinemagazin der „Wiener Zeitung“ etwas ganz Besonderes, Originäres sei. Auch das stimmt so nicht. Besonders scheint es ein Synonym für schamlos Kopieren zu sein. Auch Branchenkenner haben letzten Samstag, als das neue Onlineprodukt der „Wiener Zeitung“ online ging, bass erstaunt festgestellt, dass dieses Produkt quasi baugleich zu einem Medium ist, das es seit einigen Monaten am österreichischen Markt gibt und das sich, abgesehen von einer kleinen Anschub­finanzierung der Stadt Wien, auch am freien Markt selbst finanziert. Die Rede ist von Tag eins.

Das heißt, das Medium Tag eins steht jetzt in einem direkten Konkurrenz­verhältnis zum Nachfolgeprodukt der „Wiener Zeitung“. Dieses Nach­fol­gepro­dukt bekommt von uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern jährlich 7,5 Millionen Euro. Es ist wirklich hanebüchen, dass so etwas passieren kann. (Beifall bei den NEOS.) Das haben wir als Steuerzahler uns nicht verdient und das hat sich die Redaktion von Tag eins ebenfalls nicht verdient.

Auch nicht verdient haben sich gehörlose oder schwer hörbehinderte Menschen, dass sie nicht komplett von der Haushaltsabgabe, die wir heute beschließen werden, befreit sind, nämlich dann nicht, wenn sie mehr als 12 Prozent über der Ausgleichszulage, also mehr als 1 244 Euro pro Monat verdienen, wenn sie alleinstehend sind. Der ORF ist nicht komplett barrierefrei, aber Menschen, die sein Angebot ja nicht komplett genießen können, sollen dafür bezahlen. Das geht sich nicht aus.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Haushaltsabgabe für schwer hörbehinderte oder gehörlose Personen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, §5 in Artikel 2 des neuen ORF-Gesetzes so zu ändern, dass Personen, die gehörlos oder schwer hörbehindert sind, unabhängig von ihrem Einkommen, jedenfalls von der Haushaltsabgabe befreit sind."

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

12.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Keine Haushaltsabgabe für schwer hörbehinderte oder gehörlose Personen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 222. Sitzung des Nationalrats über Volksbegehren: "GIS Gebühr abschaffen" (2099 d.B.) – TOP 3

Anfang Juli wird die Novelle des ORF-Gesetzes beschlossen. Darin werden nicht nur die digitalen Möglichkeiten für den ORF erweitert, sondern auch die Finanzierung von der GIS-Gebühr auf eine Haushaltsabgabe umgestellt. Vergessen wurde jedoch darauf, sich die Richtlinien für die Befreiung von der Haushaltsabgabe noch einmal anzusehen. Geregelt wird die Befreiung von der Beitragspflicht im privaten Bereich in Artikel 2, §5. Man würde vermuten, dass gehörlose und schwer hörbehinderte Personen von der Haushaltsabgabe befreit sind. Leider ist dies nicht der Fall. Um eine Befreiung zu erhalten, dürfen die Betroffenen nämlich auch nicht zu viel verdienen: Ihr Einkommen darf nicht mehr als 12% über dem für die Ausgleichszulage festgesetzten Richtsatz liegen (§5 (2)). Dies führt zu der kuriosen Situation, dass der ORF zwar nicht 100% barrierefrei ist (worauf der Österreichische Behindertenrat immer wieder hinweist), Menschen mit schwerer Hörbehinderung, die zu viel verdienen, dennoch für einen Service zahlen müssen, den sie nur sehr eingeschränkt nutzen können. Dies muss geändert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, §5 in Artikel 2 des neuen ORF-Gesetzes so zu ändern, dass Personen, die gehörlos oder schwer hörbehindert sind, unabhängig von ihrem Einkommen, jedenfalls von der Haushaltsabgabe befreit sind."

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Kuntzl. – Bitte.