14.05

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf eingangs vor meiner Rede die FPÖ-Bezirksgruppe Gmünd recht herzlich hier im Hohen Haus begrüßen – herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Martin Graf: Gmünd: Niederösterreich oder Kärnten?) – Niederösterreich. (Heiterkeit des Redners.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist es auch für uns als Freiheit­liche ein wichtiger und essenzieller Ansatz, dem Terror nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit Einhalt zu gebieten und ihn zu bekämpfen, und natürlich ist es auch unsere Intention, terroristische Inhalte im Internet und auch im Onlinebereich zu unterbinden und dort einer Radikalisierung nicht Vorschub zu leisten.

Das, was Sie, Frau Bundesminister, uns hier mit diesem Bundesgesetz vorlegen, ist allerdings alles andere als das, was ich mir unter einer konsequenten, einer umfassenden und vor allem einer nachhaltigen Legistik in dieser Sache – nämlich der Terrorbekämpfung – sowohl in Österreich als auch EU-weit vorstelle.

Wie Sie wissen, fußt dieses hier in Rede stehende Gesetz auf einem EU-Verordnungsentwurf beziehungsweise genauer gesagt auf einer EU-Verordnung, die wir als Freiheitliche ja schon im Vorfeld abgelehnt haben. (Abg. Hafenecker: Genau!) Warum? – Weil wir der Meinung sind, dass sie einmal mehr den völlig falschen Ansatz wählt. Terrorbekämpfung: natürlich ja, aber was hier einmal mehr auf einer Art Bevormundungs- und Diktatsebene vorgeschrieben wird, ist doch etwas zu starker Tobak für uns (Abg. Hafenecker: Genau!), insbesondere da man einmal mehr auf den legalen Bereich abzielt – Stichwort legaler Waffen­besitz –, aber jene Bereiche, die man eigentlich immer wieder im illegalen, terroristischen Bereich findet, nur am Rande erwähnt und ein paar – na ja, sagen wir einmal – Rechtsgrundlagen schafft, die zur Sanktionierung dienen. Das ist doch etwas wenig. (Beifall bei der FPÖ.) Genau so zieht sich dieser Ansatz auch durch dieses Gesetz.

Schauen wir es uns einmal an: Wie ist dieses Gesetz aufgebaut? – Da geht es um die Terrorbekämpfung, da geht es um die Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Online- und im Internetbereich. Wer ist zuständig? – Nicht etwa das Innenministerium, nicht etwa die DSN oder eine Staatsschutz­behörde, sondern die KommAustria ist zuständig, also jene Behörde, die für Medien und für die Kommunikation zuständig ist – ein Widerspruch in sich.

Jetzt kann man zwar sagen: Okay, die KommAustria darf die DSN um ihre Expertise ersuchen, nur fürchte ich, bis da der ganze administrative Ablauf vorbei ist und bis da jede Stelle ihre Expertise abgegeben hat, haben wir wahrscheinlich schon wieder den nächsten Terroranschlag in Österreich, und das, Frau Bundesminister, kann es ja wohl nicht sein.

Was wir wirklich brauchen, ist eine effiziente, straffe Terrorbekämpfung. Dazu bedarf es genug personeller Ausstattung im Sicherheitsbereich, im Innen­ministeriumsbereich, dazu bedarf es eines klaren finanziellen Ansatzes mit einer guten Ausstattung, mit einer guten Ausrüstung für die Sicherheitskräfte, und vor allem bedarf es einer guten Organisation. Eine Terrorbekämpfung mit einer Medienbehörde ist da also, glaube ich, der völlig falsche Ansatz, und darum lehnen wir dieses Bundesgesetz auch ab. (Abg. Hafenecker: Genau!) – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.09

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Abgeordneter.