16.05

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besuche­rinnen und Besucher im Haus und vor den Bildschirmen! Dieser Tagesord­nungspunkt ist der erste jener Tagesordnungspunkte – weitere werden uns insbesondere übermorgen im Plenum beschäftigen –, bei denen es gesamthaft darum geht, Regelungen, die wir während der Covid-Pandemie eingeführt haben und mit denen wir das Behördenhandeln vorübergehend im Wege von Videokonferenzen oder Videoverhandlungen ermöglicht haben, ins Dauerrecht zu übernehmen. Das betrifft jetzt das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht, übermorgen dann das Gesellschaftsrecht und auch die Zivilprozessordnung.

Es ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, wenn der Kontakt zwischen Behörden und Parteien dadurch erleichtert wird, dass eben Videotechnologie eingesetzt wird. Andererseits darf man aber nicht übersehen, dass der Einsatz dieser Mittel natürlich sehr präzise Regelungen braucht, eine sehr, sehr qualitätsvolle recht­liche Basis, aber auch eine sehr sichere technische Basis. Diese Videokon­ferenzen beziehungsweise Videoverhandlungen sollen nur über gesicherte Leitungen und mit gesicherten Plattformen abgewickelt werden.

In der Zeit der Pandemie und in den letzten wenigen Monaten haben wir erlebt, wie stark das Thema künstliche Intelligenz aufpoppt, und das wird uns sicher in den nächsten Jahren noch viel mehr beschäftigen. Es ist heute schon möglich, Fotos zu machen – da brauche ich nicht mehr Photoshops, sondern das erledigt die künstliche Intelligenz –, die ganz real ausschauen, auch was Schattierungen und so weiter betrifft, sodass Fotos an Beweiswert verlieren werden. Es wird auch Videoproduktionen geben, die etwas darstellen, was in der Realität gar nicht stattgefunden hat.

Genau vor diesem Spannungsfeld gibt es jetzt eben die Idee, dass wir die Videoverhandlungen, den Kontakt zwischen Behörden und Parteien digitalisiert ermöglichen. Das ist in manchen Bereichen durchaus gut, allerdings in dieser umfassenden Form, wie sie die Novelle des AVG und auch des Verwaltungs­gerichtsverfahrensgesetzes jetzt vorsieht, für uns zu weit gehend.

Es bedarf meines Erachtens viel klarerer Regelungen dazu, in welchen Bereichen Amtshandlungen auch digital abgewickelt werden dürfen. Das AVG betrifft ja nicht nur mündliche Verhandlungen, es gibt ja auch andere Amtshandlungen. Können die auch digital abgewickelt werden? Wie wird das alles gehandhabt? Wie wird das bei Großverfahren gehandhabt, die es im Bereich des AVG gibt?

Das AVG ist ein sehr, sehr wichtiges Gesetz. Jeder von Ihnen hat sicher mit dem AVG schon irgendwie zu tun gehabt. Ob man eine Gewerbeberechtigung will oder eine Baugenehmigung braucht, immer ist die Verfahrensgrundlage das AVG. Daher ist es sehr, sehr wichtig, dass da im Zusammenhang mit der Video­tech­nologie weitaus klarere und präzisere Regelungen eingeführt werden.

Das derzeitige Paket schafft mehr Ungewissheit, mehr Unklarheit, verweist dann in der Praxis wahrscheinlich zu oft auf die erläuternden Bemerkungen. Das erzeugt keine Rechtssicherheit. Daher lehnen wir diesen Entwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.08

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte sehr.