16.20

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus, aber auch vor den Endgeräten! Es ist schon sehr vieles zu diesem Entwurf gesagt worden. (Abg. Kickl: Alles!) Ich möchte versuchen, es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Mit der Zustimmung zu den vorliegenden Änderungen in den Verwaltungsver­fahrens­gesetzen bringen Sie heute die österreichische Verwaltung ein Stück weit mehr auf die Höhe des 21. Jahrhunderts. Die österreichische Verwaltung kann danach mit Fug und Recht von sich behaupten, dass sie mit der Zeit geht, dass der technische Fortschritt auch zum Besten für alle eingesetzt wird.

Ja, es war notwendig, während der Pandemie Regelungen ins Leben zu rufen, die den Betrieb der Justiz und in diesem Fall auch der Verwaltung aufrechterhalten haben. Es wurde auch als Wunsch an die Politik herangetragen, von denen, die in den Gerichten, Verwaltungsgerichten und den Behörden arbeiten, dass man sinnvolle, effiziente Regelungen tatsächlich ins Dauerrecht übernimmt. Mit diesem Entwurf tun wir das, natürlich auch in adaptierter Form, denn es ist kein Ausnahmezustand mehr, sondern es soll die Regel werden. Wir steigern die Verfahrensökonomie. Wir machen die Verfahren damit hoffentlich schneller, einfacher. Wir gehen die Dinge pragmatischer an und gehen mit dem technischen Fortschritt.

Ich möchte aber auch an dieser Stelle hervorheben, dass ich mich bei den Fraktionen bedanke, die auch hier zustimmen – neben den Regierungsfraktionen auch FPÖ und SPÖ –, denn ich denke, es ist notwendig. Hervorheben möchte ich auch, dass wir uns Zeit genommen haben, alle Details mit Vor- und Nachteilen zu beleuchten und auch abzuwägen. Es soll die Steigerung der Verfahrensökonomie natürlich im Vordergrund stehen, aber die Rechte müssen gewahrt werden. Es geht insbesondere um die Wahrung des fairen Verfahrens, des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher wird es zukünftig möglich sein, Verhandlungen vor den Behörden und vor den Verwaltungsgerichten physisch, hybrid oder auch digital abzuhandeln. Das liegt im Ermessen der Behörde oder der Verwaltungsgerichte. Es muss für jeden Einzelnen auch immer abgewogen werden, ob damit tatsächlich den Menschenrechten Genüge getan wird. In verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren ist es so, dass der Beschuldigte auch aktiv zustimmen muss.

Ich möchte Ihnen auch ein Beispiel geben, warum es so wesentlich ist, diese Änderungen vorzunehmen: Stellen Sie sich vor, ein Sachverständiger oder ein Dolmetscher müsste aus dem Pinzgau für eine halbe Stunde in die Landeshauptstadt anreisen. Da ist die Terminfindung schwieriger, da ist es einfacher, zugeschaltet zu werden; dennoch: Parteien steht es offen, auch physisch teilzunehmen. Es gibt auch ein sogenanntes Widerspruchsrecht der Parteien. Das war insbesondere, wenn ich das auch sagen darf, Frau Abgeordneter Sirkka Prammer ein großes Anliegen, hier einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen.

Alles in allem, denke ich, liegt dieser jetzt hier vor. Sie können mit gutem Gewissen diesem Entwurf auch zustimmen.

Angesprochen worden ist auch die Änderung bei den Zustellungsregelungen: Auch da braucht es eine Anhebung auf die Höhe des 21. Jahrhunderts. Es gab das Postlaufprivileg. Das ist ein sperriger Name dafür, dass die Abgabe beim Hauptpostamt bis Mitternacht sozusagen als rechtzeitig eingelangt gezählt hat, während es bei der digitalen Übermittlung darauf ankam, wann die Behörde die Eingabe digital tatsächlich entgegennahm. Das wollen wir jetzt gleichstellen. Auch elektronische Eingaben gelten also bis zur letzten Minute vor Mitternacht als rechtzeitig eingebracht.

Um Ihnen auch zu sagen, warum es nicht ganz banal ist, diese Dinge zu ändern: Man musste jetzt auch klarstellen, ab wann die Behörde eine Handlungsver­pflichtung hat. Natürlich nicht um 1 Uhr in der Nacht, wenn kurz vor Mitternacht etwas einlangt, sondern wir haben uns darauf geeinigt, dass die Pflichten der Behörde mit Beginn der Amtsstunden beginnen. Das ist wichtig, weil es in Verwaltungsverfahren oft sehr kurze Fristen gibt.

Ich freue mich, dass es gelungen ist – es waren durchaus auch intensive Verhandlungen mit vielen Details –, diesen Entwurf vorzulegen, und ich freue mich über die angekündigte breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Deckenbacher. – Bitte.