16.24

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Coronapandemie hat uns vor große Herausforderungen gestellt, unter anderem natürlich auch in der Durchführung von Verhandlungen in Verwaltungsbe­hörden. Trotz unterschiedlichster Einschränkungen haben wir dafür gesorgt, dass faire und vor allem effiziente Verfahren in der Verwaltung und bei den Gerichten sichergestellt waren.

Bei gewohnten Abwicklungen von Verhandlungen in physischer Präsenz musste sich aufgrund der Pandemie das Format ändern, damit es zu keinem Stillstand bei der Durchführung von Verfahren und anderen Amtshandlungen kommen sollte. Somit waren Verhandlungen nur unter Verwendung von technischen Einrichtungen zu Wort- und Bildübertragung möglich. Im Nachhinein lässt sich sagen, dass – trotz vieler negativer Folgen der Pandemie – diese Krise aber auch neue Möglichkeiten eröffnet hat. In vielen Bereichen, glaube ich, kann man sogar von einem Digitalisierungsbooster sprechen, natürlich immer mit Bedacht darauf, dass man auf Transparenz und genaue Datensicherheit achten muss.

Dazu gehört natürlich auch die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren und von Verfahren von Verwaltungsgerichten. Es hat sich in der Praxis auch bewährt, erfolgreich bewährt. Dieses Format ist effizienzsteigernd, aber vor allem auch bürgernah. Diese Verfahrenseffizienz wird natürlich nur unter Gewährleistung des Rechts auf ein faires Verfahren – die Frau Bundesminister hat es schon erwähnt – gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gefördert.

Mit dem Auslaufen der Coronasonderbestimmungen sollen nun bewährte Regelungen im Verwaltungsverfahren und der Verfahren vor Verwaltungs­gerichten ins Dauerrecht übernommen werden. Zukünftig sollen geeignete Verhandlungen eben neben einer physischen Teilnahme auch in digitaler oder hybrider Form möglich sein, und das – und das ist auch wichtig – liegt im Ermessen der zuständigen Behörden oder des Verwaltungsgerichts. Da gibt es ganz klare Regelungen.

Zudem sollen die Zustellungsregelungen im Allgemeinen Verwaltungsverfah­rensgesetz geändert werden. Wir haben es auch schon gehört: Elektronische Anbringen waren bisher fristgerecht, sofern sie am letzten Tag der Frist eingegangen sind. Ab jetzt ist die Frist erfüllt, wenn sie am letzten Tag der Frist abgeschickt wurden. Das heißt, auf postalischem Weg trifft diese Regelung bereits zu, aber zukünftig sollen mit der Post und im elektronischen Bereich eingebrachte Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs gleichgestellt werden.

Diese Regierungsvorlage zeigt ganz klar, dass wir Verwaltungsverfahren weiterentwickeln und Fortschritte auch nützen, vor allem, damit wir den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden, denn Veränderung bringt neue Chancen und Möglichkeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

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