18.46

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Ich mache das norma­lerweise nicht, aber in diesem Fall ist es meines Erachtens angezeigt: Was die Anamnese, also die Entstehungsgeschichte dieser ElWOG-Novelle betrifft, sagt Kollege Schroll jetzt, die SPÖ hat ihre Blockadehaltung nicht aufgegeben und so weiter und so fort. – Das ist in Wahrheit in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, weil erstmalig Folgendes stattgefunden hat: dass die Regierungspar­teien, weil es eben diese Blockadehaltung gegeben hat, an die Freiheitliche Partei, also an mich als Energiesprecher der Freiheitlichen Partei, mit dem Wunsch, ernsthafte Verhandlungen zu führen, herangetreten sind. Das ist auch geschehen.

Wir werden diesem Gesetz auch zustimmen, sodass die notwendige Zweidrit­telmehrheit durchaus auch mit der Zustimmung der freiheitlichen Partei möglich ist, insoweit die Zustimmung der SPÖ in diesem Fall relativ irrelevant war. Warum werden wir zustimmen? – Weil es dem Grunde nach eine vernünftige Sache ist, weil es – Kollege Hammer hat es eh schon erklärt – der Erhöhung der Transparenz dient.

Wir haben etwas Sorge gehabt, dass es wieder ein großer Bürokratieaufwand, ein Verwaltungsaufwand wird. Da sind einige Sachen dann noch verbessert worden, was die Verpflichtung betrifft, das Ganze schriftlich zu übermitteln. Das ist als kostendämpfende Maßnahme entschärft worden.

Einen zweiten Punkt gibt es auch noch: Der Strafrahmen ist auch verringert worden.

Es ist also eine Sache, die dem Grunde nach den Verbrauchern und damit den Schwächsten in dieser Kette zugutekommt. Da haben wir Freiheitliche überhaupt kein Problem, so einer Sache zuzustimmen, was wir hier auch tun.

Was ich aber schon sagen möchte, ist: Das ist sicher kein Jahrhundertgesetz, Frau Bundesminister – das werden Sie auch nicht behaupten –, sondern es ist eine Kleinigkeit, die die Transparenz erhöht.

Was aber ein Riesenproblem in diesem ganzen Energiebereich in Österreich ist, das dokumentiert die Presseaussendung der Bundeswettbewerbsbehörde zu diesem Thema, in der massive Marktverwerfungen festgestellt werden: dass die Landesenergieversorger und der Verbund mit Masse, zu 80, 85 Prozent, im Eigentum der öffentlichen Hand stehen und wechselseitig vielfach verschränkt sind. Im Übrigen ist eine Empfehlung der Bundeswettbewerbsbehörde, diese Verschränkungen auch einmal zu überdenken.

Das heißt, wir können ja da überhaupt nicht von einem Markt im eigentlichen Sinne der Liberalisierung sprechen, sondern da ist eine extreme Steigerung der Marktkonzentration durch die Landesenergieversorger passiert.

Man sagt immer: Wer profitiert davon? Wer macht die Millionengewinne? – Das sind eben genau die Landesenergieversorger, zumindest jene, die zu sehr günstigen Gestehungskosten im Einklang mit der Meritorder, die hohe Preise garantiert, produzieren können. Das sind die meisten, vielleicht die Wien Energie nicht so, aber alle anderen mit Wasserkraft et cetera sehr wohl. Die verdienen sich da goldene Nasen. (Ruf bei den Grünen: Das stimmt!)

Es sind auch die Wechselzahlen deutlich zurückgegangen. Ein Wechsel zu alternativen Lieferanten war nicht möglich, weil sich die Anbieter aus den Märkten zurückgezogen haben und überhaupt kein Angebot mehr da war, weil die Anbieter ihre eigenen Netzkunden, sozusagen Bestandskunden, gut behandelt haben, die Netzfremden aber eben nicht gut behandelt haben. Die Anbieter haben die Bestandskunden mit normalen Preisen versorgt, aber wehe man war gezwungen, den Anbieter zu wechseln, dann ist man als Neukunde in extrem absurde Preiskategorien gekommen. Das alles kritisiert die Bundes­wettbewerbsbehörde ganz massiv. Sie sagt sogar, dass Kunden massiv diskrimi­niert wurden.

Im Übrigen sagt sie auch, dass es beim Stromkostenzuschuss der Bundesregie­rung natürlich sehr wohl eine Korrelation gibt – ich zitiere –: „dass es bei einzelnen Lieferanten eine zeitliche Nähe zwischen dem Bekanntwerden bzw In-Kraft-Treten des [...]zuschusses und den jeweiligen Preiserhöhungen gegeben hat“. Da ist strukturell einiges zu tun. Die Bundeswettbewerbsbehörde, diese Taskforce wird jetzt den Landesenergieversorgern und dem Verbund weitere Fragen stellen.

Es gibt Empfehlungen für gesetzliche Anpassungen zur Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde, zur Verschärfung des Kartellrechts. Man müsste wirklich diese wechselseitigen Verschränkungen, die ja mit einem freien Markt nichts zu tun haben, noch einmal genauer anschauen. Es ist eine Behörde, deren Arbeit ja im Dienste derer verrichtet wird, die eben die Schwächeren sieht und sicherstellen soll, dass diese Schwächeren nicht übervorteilt werden, wie es im massivsten Ausmaß jetzt im Rahmen dieser Krise vorgekommen ist. Es schließt sich im Übrigen auch die E-Control diesem Bericht an.

Es sind also die wirklich großen Dinge noch zu machen. Das Gesetz, diese ElWOG-Novelle, ist ein kleiner Schritt, ein vernünftiger Schritt, wo wir den Nutzen für die Kunden höher einschätzen als die potenziellen Kosten, die durch diese zusätzlichen Verpflichtungen für die Energieanbieter entstehen. Insoweit ist es eine Gesetzesvorlage, der die Freiheitliche Partei auch zustimmen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.