Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1, den in der Regie­rungs­vorlage 2087 der Beilagen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den Ärzt:innenmangel“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? (Abg. Kickl: Ich hoffe, es ist euch nicht unangenehm!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusätzliche Kassen­vertragsstellen für Einzel- und Gruppenpraxen im Zuge der aktuellen Reform der Primärversorgungszentren“.

Wer spricht sich dafür aus? (Abg. Höfinger: Nicht einmal die halberten Freiheit­lichen sind dafür!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, den im Antrag 3463/A enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden, erlassen wird sowie das Gesundheitstelematik­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.