Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1, den in der Regierungsvorlage 2087 der Beilagen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Primärversorgungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den Ärzt:innenmangel“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? (Abg. Kickl: Ich hoffe, es ist euch nicht unangenehm!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusätzliche Kassenvertragsstellen für Einzel- und Gruppenpraxen im Zuge der aktuellen Reform der Primärversorgungszentren“.
Wer spricht sich dafür aus? (Abg. Höfinger: Nicht einmal die halberten Freiheitlichen sind dafür!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, den im Antrag 3463/A enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden, erlassen wird sowie das Gesundheitstelematikgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.