12.03

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Mit dem uns vorliegenden Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes soll der European Accessibility Act auch in Österreich umgesetzt werden. Damit sollen die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen europaweit, EU-weit, vereinheitlicht und damit auch der Zugang zu diesen Produkten erleichtert werden.

Es ist so, dass PCs, Smartphones, Spielekonsolen, auch Bankomaten und Fahr­kar­tenautomaten unter dieses Gesetz fallen, aber auch Dienstleistungen sind davon umfasst. So sind Dienstleistungen wie E-Banking, Videotelefonie, E-Books und SMS-Dienste zukünftig mit einheitlichen Barrierefreiheitsanforderungen ausgestattet.

Diese Harmonisierung ist ein absolut wichtiger Schritt, um unterschiedlichste Regelungen zu beseitigen, und ist natürlich begrüßenswert. Wir werden dieser Gesetzesvorlage auch zustimmen.

Was man aber schon anmerken muss, ist, dass die Betreiber von solchen Gerä­ten – nehmen wir zum Beispiel einen Fahrscheinautomaten her, ein Selbstbedienungsterminal – auf ihrer Homepage definieren müssen, wie die bauliche Umwelt herum ausschaut. Das heißt, es muss erläutert werden: Wie kommt man zu diesem Gerät? Welche Gerätehöhe ist gegeben? Welcher Wendekreis für Rollstuhlfahrer:innen ist da berücksichtigt? Welche Orientie­rungs­systeme gibt es? – Ja, so weit, so gut und wichtig, aber allein die Information dazu schafft leider noch keinen barrierefreien Zugang, denn es hilft mir nichts, wenn ich noch vier Stufen zu diesem Automaten zu bewältigen habe; dann ist die Barrierefreiheit leider nicht gegeben. Darum kritisieren wir schon, dass es sich wieder nur um eine Minimalumsetzung einer Richtlinie handelt. Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, auch die bauliche Umwelt und den öffentlichen Personenverkehr in dieses Gesetz mit hineinzupacken, sodass wir tatsächlich zu einer Barrierefreiheit kommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ragger.)

Es ist natürlich auch die Aufgabe der Hersteller:innen, ihre Produkte in Überein­stim­mung mit den gesetzlichen Bestimmungen auf den Markt zu bringen. Kommen sie dem nicht nach, muss dies begründet werden, und wenn es nicht gesetzeskonform ist, müssen sie diese Produkte verbessern oder unter Umständen auch wieder vom Markt nehmen. Das zu überwachen, dafür ist das Sozialministeriumservice in Zukunft zuständig.

Zu den Verwaltungsstrafen – bis zu 80 000 Euro –: Wir wissen, wer solche Ter­mi­nals – nehmen wir Bankomaten her – erzeugt und produziert. Da sind 80 000 Euro nicht wirklich abschreckend, so wie es eigentlich in der Richtlinie gefordert worden wäre! Bei den Strafhöhen ist also durchaus noch viel Luft nach oben.

Was man aber sagen muss, ist natürlich, dass die Barrierefreiheit generell – wir haben das als SPÖ immer wieder in Anträgen eingebracht – sowohl im Bereich der IT als auch bei den baulichen Maßnahmen umgesetzt werden sollte. Deshalb möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass von uns immer wieder gefordert wurde und wird, dass diese Themenbereiche betreffend die Barrierefreiheit auch in die Lehrpläne der betreffenden Ausbildungen aufgenommen werden, denn nur durch die umfassende Berücksichtigung von Barrierefreiheit in allen Lebens­be­reichen können wir die UN-Behindertenrechtskonvention endlich auch einmal in Österreich vollständig umsetzen.

Zum Abschluss möchte ich noch auf Folgendes hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gibt während dieser Plenartage draußen in der Säulenhalle und im Empfangssalon die Sensibilisierungsangebote zur Barrierefreiheit und Inklusion. Bitte nehmt diese in Anspruch und schaut sie euch an! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.08

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.