20.16

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir beschließen hier gleich den Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Meldestelle für Polizeigewalt. Im Rahmen der Debatte dieses Gesetzentwurfes ist es jedoch unumgänglich, sich auch mit der Situation der Betroffenen auseinanderzu­setzen.

Eines vorweg: Polizistinnen und Polizisten sind die Hüter des Rechtsstaates, und gerade deshalb müssen Menschenrechte und die Unschuldsvermutung auch für sie uneingeschränkt gelten, wie für jeden anderen Bürger und für jede andere Bürgerin hier in unserem Staat. Es darf also keine Vorverurteilungen geben.

Wie sieht die Situation aber aus? – Das ist, glaube ich, vielen nicht bewusst: Bei einer Beschwerde oder einem Misshandlungsvorwurf, egal ob er nur behauptet wird oder mit Substanz behaftet ist, werden im Rahmen der internen Behand­lung seitens der Dienstbehörde je nach Schwere der Anschuldigungen sofort Maßnahmen gesetzt. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel Versetzun­gen oder Dienstzuteilungen, die mit finanziellen Einbußen verbunden sind. Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens bestehen für die Dauer des Verfahrens Hemmnisse beim beruflichen Fortkommen, eine Blockade bei Ernennungen, eine Nichtteilnahme an internen Fortbildungsmaßnahmen. Es droht eine Suspendie­rung bei gekürzten Bezügen, der Verlust pauschalierter Nebengebühren, nachhaltige karrierebehindernde Vermerke im Personalakt oder der Reputations­verlust innerhalb der Organisation. Diese Maßnahmen werden also letztendlich gesetzt.

Kommt man dann zur Erkenntnis, dass alles korrekt abgelaufen ist und keine Dienstpflichtverletzung vorliegt, nützt das nichts mehr, denn der Schaden ist gegeben. Diese Polizisten und Polizistinnen bekommen dann, auch wenn ihre Unschuld bewiesen ist, diesen Nachteil, den sie gehabt haben, nicht ersetzt. – Herr Minister, ich habe mir erwartet, dass Sie Ihre Rede nach meiner Rede halten, weil ich Ihnen diese Frage auch im Ausschuss gestellt habe. (Bundes­minister Karner: Ah so!) Es ist daher dringend notwendig, da etwas zu tun, denn es kann in einem Rechtsstaat wie Österreich nicht sein, dass jemand massive Nachteile hat, auch wenn seine Unschuld bewiesen ist. Das passiert aber bei den 32 000 Polizistinnen und Polizisten, falls es zu irgendwelchen entsprechenden Anklagen kommt. Daher wäre es notwendig, bei der nächsten Dienstrechts­novelle da anzusetzen und zu schauen – und das wäre Ihre Aufgabe als oberster Chef der Polizistinnen und Polizisten –, dass es zumindest zu einer Nachzahlung der einbehaltenen pauschalierten Nebengebühren kommt und dass alle anderen Maßnahmen, die die Polizistinnen und Polizisten betreffen, aus dem Akt gestrichen werden. Herr Minister, das wäre eine Maßnahme, die Sie setzen sollten!

Ich halte mich jetzt an den ehemaligen Innenausschusssprecher Otto Pendl: Ich möchte mich im Sinne dessen, was ich gesagt habe, bei wirklich allen 32 000 Polizistinnen und Polizisten bedanken, dass sie diese Aufgabe übernom­men haben, dass sie diesen Job für unsere Sicherheit machen. Es ist notwendig, dass sie uns beschützen, es ist notwendig, dass wir sie mit Gesetzesvorlagen beschützen, sodass das, was ich hier beschrieben habe, in Zukunft nicht mehr passieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte, Herr Abgeordneter.