20.34

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Kurz zu Kollegen Loacker: Ich finde deine Anschuldigung höchst unfair und ungerecht einem Beamten gegen­über. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Haubner: Das ist letztklassig gewesen! Beifall der Abg. Baumgartner. – Abg. Hörl: Das ist ein Tiroler!)

Die Gesetze machen immer noch wir im Hohen Haus auf Basis eines Ministerial­entwurfes, der dann zu einer Regierungsvorlage wird. Ein Sektionschef macht keine Gesetze. Prof. Mayr ist einer der Untadeligsten im Finanzministerium, Sie wissen das ganz genau, Sie kennen die Protokolle der diversen Untersuchungs­ausschüsse, daher höchsten Respekt vor diesem Sektionschef. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Abg. Hörl: Außerdem ein Tiroler!)

Das Abgabenänderungsgesetz ist mit Masse ein Jahressteuergesetz und ist daher grundsätzlich positiv zu sehen; das haben wir bereits im Ausschuss gesagt. Daher werden wir diesem Abgabenänderungsgesetz mit Ausnahme der Ände­rungen beim Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und der Änderungen beim Tabakmonopolgesetz unsere Zustimmung erteilen.

Durch das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz wurde in Österreich die CO2-Strafsteuer eingeführt, weshalb wir das Gesetz bereits dem Grunde nach ablehnen und daher keiner Novellierung zustimmen werden.

Beim Tabakmonopolgesetz missfällt uns insbesondere die weitere Anwen­dung des Bundesvergabegesetzes auf Konzessionen. Auch die anderen Maßnahmen erscheinen uns nicht systemisch zu sein, sondern ein Flickwerk. Sie zeigen eigentlich eine gefährliche Tendenz zur Abwicklung des gesamten Tabakmonopols.

Nun zu den positiven Aspekten des Abgabenänderungsgesetzes – sonst würden wir ja dem Gesetzentwurf nicht zustimmen –: Wir begrüßen allgemein die Vereinheitlichung der Ausübung von Besteuerungswahlrechten beziehungsweise der Stellung von Anträgen in der Steuererklärung durch Schaffung einer neuen Generalnorm in § 39 Abs. 4 EStG. Auch die Ausweitung der Steuerneutralität und der Buchwertfortführung auf die Entnahme von Gebäuden und damit insgesamt auf Grundstücke im Sinne von § 30 Abs. 1 EStG wird von uns begrüßt.

Auch im Umgründungssteuergesetz ist die Schaffung einer standardisierten Mel­dung beziehungsweise Anzeige von Umgründungen über Finanzonline positiv hervorzuheben. Als Steuerberater begrüße ich aus Gründen der Rechtssicherheit ausdrücklich, dass die bisherige Verwaltungspraxis zur Quotenregelung für Steuerberater in § 134a BAO nunmehr eine gesetzliche Grundlage findet.

Es gibt natürlich neben dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und dem Tabakmonopolgesetz weitere Punkte, die wir kritisch beziehungsweise negativ sehen. Zum Beispiel sehen wir insbesondere die Erhöhung der Schwellen­werte für die Gerichtszuständigkeit im Finanzstrafgesetz als negativ. Begründet wird das in den gesetzlichen Erläuterungen unter anderem damit, dass der Geldwertentwicklung Rechnung getragen werden soll.

Da meine ich schon: Das Pendlerpauschale ist seit 1.1.2011 abgesehen von der befristeten Minierhöhung, die im Juni ausgelaufen ist, nie erhöht worden. Auch das amtliche Kilometergeld für Pkws ist seit 1.7.2008 unverändert, das heißt seit 15 Jahren. Wir haben es nie erhöht.

Die strafbestimmenden Wertbeträge für die Gerichtszuständigkeit werden um 50 Prozent erhöht, das begründet man dann mit einer Inflationsanpassung, aber beim Pendlerpauschale und beim Kilometergeld sieht man offenbar keinen Anpassungsbedarf. Das finde ich eigentlich ungeheuerlich. Das heißt: Auch das Pendlerpauschale und das Kilometergeld müssen dringend an die Inflation angepasst werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt viele weitere Beträge im Einkommensteuerrecht, die an die Inflation ange­passt werden müssen. Es geht nicht nur um Entbürokratisierung, sondern auch um Verwaltungsvereinfachungen. Ich darf hier zwei Beispiele anführen: Die Umsatzgrenze für die gesetzliche Basispauschalierung – die sogenannte Betriebs­ausgabenpauschalierung – ist seit 1994 unverändert. Die Höchstbeträge für das Pauschale sind seit 2004 unverändert.

Diese Pauschalierungsform wird von vielen Klein- und Kleinstunternehmen in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Umsatzgrenzen und auch der Pauschalen wäre ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung. Wir haben auch die Einheitswertgrenzen für die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierer mit 2023 massiv angehoben – zu Recht, wie ich meine –, aber auch die kleinen Selbstständigen und die Gewerbetreibenden dürfen nicht benachteiligt werden.

Als zweites Beispiel – ich habe es schon öfter erwähnt –: das Werbungskosten­pauschale von 132 Euro. Wir haben da seit 1988 keine Erhöhung vorge­nommen. Als Entbürokratisierungsmaßnahme würde ich mir da auch eine Erhö­hung auf 300 Euro wünschen. Allein dadurch müssten 60 000 Arbeitnehmer keine Arbeitnehmerveranlagung mehr machen.

Herr Finanzminister, es müssen noch zahlreiche Werte des Einkommensteuer­rechts an die Inflation angepasst werden. Die Erhöhung des Pendlerpauschales und des amtlichen Kilometergeldes wäre ein wichtiger erster Schritt.

Und ich darf Ihnen versichern: Die FPÖ spricht sich ganz klar gegen Vermögen­steuern aus. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Herr: Das wissen wir eh! Die Partei des kleinen Mannes! – Abg. Stögmüller: Jetzt hat er verschissen bei der SPÖ!)

20.41

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Dr. Jakob Schwarz. – Bitte, Herr Abgeordneter.