20.46

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu dieser späten Stunde! Gleich zu Beginn eine kurze Erklärung: Das Abgabenänderungsgesetz wird jährlich behandelt, um nötige Anpassungen der Steuergesetzgebung vorzunehmen. Das tun wir hiermit. Der Fokus liegt eindeutig auf einer Ökolo­gisierung des Steuersystems.

Ich möchte aber nicht darüber sprechen, darüber wurde jetzt schon einiges gesagt, sondern über zwei andere Themen: Das eine sind Wahlen – auch von einigen Vorredner:innen angesprochen –, das andere die Tabaktrafikant:innen, also das Tabakmonopolgesetz.

Zu den Wahlen: Ich glaube, wir sind uns einig, dass Wahlen ein ganz wichtiger Pfeiler, die Voraussetzung für Demokratie sind. Wichtig ist auch, dass sie gut ablaufen. Daher ist es gerade für uns Politiker:innen – ich bin auch Gemeinde­politikerin – wichtig, dass wir Personen haben, die in den Wahllokalen unterstützen. Dafür gibt es eine Entschädigung, und diese wird jetzt steuerfrei – und zwar einheitlich – geregelt. Ich glaube, das ist wirklich wichtig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vielleicht hört jetzt jemand zu und sagt: Das könnte doch interessant sein! – Ich erwähne auch gleich die Details: Es sind 33 bis 100 Euro, 33 wenn das Wahllokal bis zu 3 Stunden offen hat, und wenn es mehr als 6 Stunden sind, dann können bis zu 100 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Essen gibt es meistens auch, aber ich glaube, das Interessanteste, wenn man bei Wahlen mit dabei ist, ist, dass man einmal hinter die Kulissen der Demokratie schaut, sieht, wie so etwas abläuft, und unterstützen kann, dass Wahlen gut vonstattengehen. Das gilt beispiels­weise für Nationalratswahlen, für Landtagswahlen, für Gemeinderatswahlen.

Zu den Tabaktrafikant:innen, zum Tabakmonopolgesetz: Ziel ist, Menschen mit Behinderung abzusichern, indem sie Konzessionen für Tabaktrafiken bekommen können. Es gab leider Urteile, die gezeigt haben, dass die Vergabe bisher nicht EU-konform und auch nicht konform mit unserem Bundesvergabegesetz war. Das Letztere hätten wir vielleicht noch reparieren können, aber die EU-Konformi­tät hätte damit trotzdem nicht gepasst, daher waren da Verbesserungen nötig.

Weiterhin ist gewährleistet, dass Tabaktrafiken vorzugsweise an Menschen mit Behinderung gehen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das weiterhin möglich ist, und das ist gelungen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wo es Einschränkungen gibt, ist bei der Vererbung, aber auch die ist unter gewissen Bedingungen weiterhin möglich: Wenn ein Angehöriger – es kann auch ein Lebensgefährte sein – einen Menschen mit Behinderung über mehrere Jahre – das ist genau definiert – in der Trafik unterstützt, dann kann er sozusa­gen die Erbfolge antreten.

Es ist aber keine Dauerpacht. Man kann das also nicht in der Familie weiter­geben, obwohl irgendwann einmal jemand die Trafik bekommen hat, weil er oder sie behindert war. Diese Einschränkung ist, glaube ich, insofern verständlich und nötig, als sonst die guten Trafiken den Menschen mit Behinderungen einfach nicht mehr zur Verfügung stehen würden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der ÖVP.) – Danke.

Einen letzten Punkt möchte ich noch sagen, der sich auch in vielen Gesprächen, die wir geführt haben, gezeigt hat: Wir müssen nicht nur sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die Trafiken bekommen, sondern auch dass der Lebensunterhalt wirklich gesichert ist, das heißt, dass die Handelsspanne, die derzeit zu schrumpfen scheint, ausreichend groß ist, dass diese Menschen wirk­lich davon leben können.

Ich glaube, darauf müssen wir in Zukunft einen besonderen Fokus legen. Ich sehe den Kollegen (in Richtung Abg. Kopf) nicken. Ich freue mich, wenn wir auch das schaffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kopf: Werden wir machen!)

20.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Ernst Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.