20.51

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanz­minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum und alle, die noch zu Hause zuhören! Ich bin positiv überrascht, dass unter den vielen Gesetzesmaterien, die in diesem Abgabenänderungsgesetz zusammengefasst sind – in der Tat sind es ja 19 Gesetzesmaterien – gerade das Tabakmonopolge­setz jetzt so ausführlich behandelt wurde – auch von meiner Vorrednerin, Kollegin Götze –, weil es auch mir persönlich ein Anliegen ist, dazu ein paar Worte zu finden.

Ich wurde nämlich in meiner Wahlkreisarbeit vor circa zwei Jahren von zwei Trafikanten unabhängig voneinander auf ein neues Problem angesprochen: dass nämlich ein sehr gut etabliertes System, diese Plattform des inklusiven Unternehmertums im Bereich der Trafiken, zerstört werden könnte, wenn wir nichts unternehmen.

Ich habe mich dann auch mit der Geschichte dieses Tabakmonopols befasst und bin da auf durchaus sehr interessante Details gestoßen. Das Tabakmonopol wurde schon 1784 von Kaiser Joseph II. eingeführt. Er hat schon damals verfügt, dass Kriegsversehrte ein Vorrecht für den Tabakhandel bekommen sollten. Dieses System hat man bis in die Gegenwart fortgeführt. Das ist übrigens in Österreich etabliert, es ist aber weltweit einzigartig.

Es wäre jammerschade gewesen, wenn jetzt plötzlich EU-Regelungen dieses sehr bewährte System zu Fall gebracht hätten. Daher war es auch ein großes Anliegen unseres Herrn Finanzministers, da eine gute Regelung zu finden, damit einerseits dieses sozialpolitische System weiterhin verfolgt werden kann, dass Menschen mit Behinderungen in der Vergabe Vorzugsberechtigte sind, es aber andererseits auch eine Rechtssicherheit gibt und Konzessionen auch länger – bis zur Pensionierung des Inhabers – vergeben werden können, damit eben das Einkommen abgesichert ist.

Vielleicht noch ein paar Zahlen dazu: Es gibt in Österreich derzeit etwas über 2 400 Tabaktrafiken, davon werden 1 226 aktuell von Menschen mit Behinde­rungen geführt. Um dieses System abzusichern, bedarf es neuer Regelungen in der Kombination von Konzessionsvergaben mit dem Tabakmonopolgesetz. Dies gelingt mit dieser neuen Regelung jetzt ganz gut. Dafür sind, glaube ich, die Trafikantinnen und Trafikanten sehr dankbar.

Auch wir als Gesetzgeber tun wirklich gut daran, diesen sozialpolitischen Aspekt, der sich über Jahrhunderte bewährt hat, jetzt auch gesetzlich gut in die Zukunft zu führen. Dafür möchte ich herzlich danken, Herr Bundesminister, und auch dafür, dass wir das heute so beschließen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.53

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.