20.54

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Loacker, eigentlich ist deine vermeintliche Kritik ja ein Kompliment für die Regierung, denn wenn das Steueraufkommen in Zeiten der Coronakrise gestiegen ist, dann zeugt das eigentlich von einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik. (Beifall bei der ÖVP. – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Scherak, Krainer und Stöger.)

Zum Abgabenänderungsgesetz möchte ich zwei Punkte aus dem Einkommen­steuergesetz herausgreifen, die geändert werden. Punkt eins: Die Einkom­mensteuerbefreiung für PV-Anlagen soll geändert werden. Ja, meine geschätz­ten Damen und Herren, wenn wir die Energiewende ernst nehmen und etwas weiterbringen wollen, dann dürfen wir nicht nur die Errichtung von Anlagen fördern, sondern müssen vor allem auch die Verwendung nachhaltiger Energie unterstützen.

Mit dieser Novelle unterstützen wir jene Nutzer, die einen hohen Eigenversor­gungs­anteil an erneuerbarer Energie haben. Damit soll die Steuerbefreiung in Zukunft auch greifen, wenn die Engpassleistung bei Fotovoltaikanlagen bis zu 35 kW beträgt, wenn gleichzeitig die für die Nutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Anschlussleistung den Wert von 25 kW-Peak nicht übersteigt.

Ein Beispiel: Jemand hat eine Anlage mit 30 kW-Peak, eine Anschlussleistung von 25 Kilowatt, eine Produktion von 30 000 Kilowattstunden, einen Eigenver­brauch von 20 000 Kilowattstunden und einen Verkauf von 10 000 Kilowatt­stunden. (Abg. Kassegger: Das ist aber eine große Anlage!) Bis jetzt musste alles versteuert werden. In Zukunft sind diese 10 000 Kilowattstunden, die er verkauft, steuerfrei.

Zweiter Punkt: Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder einer Wahlbe­hörde sollen steuerfrei gestellt werden, und zwar in jener Höhe, wie sie in § 20 der Nationalrats-Wahlordnung geregelt ist. In der geänderten Nationalrats-Wahlordnung, die mit 1. Jänner 2024 gleichzeitig mit der heute zu beschließenden Steuerbefreiung in Kraft treten soll, sind folgende Höchstbeträge angeführt: Wenn das Wahllokal bis zu 3 Stunden offen hat, sind es 33 Euro, bis zu 6 Stun­den sind es 60 Euro, und bei mehr als 6 Stunden sind es 100 Euro. Diese sollen steuerfrei gestellt werden.

Wahlen sind Grund- und Eckpfeiler der Demokratie. Dazu brauchen wir die Wahlkommissionen und Wahlbehörden mit vielen – wie wir wissen – überwie­gend ehrenamtlichen Mitgliedern. Es ist ja beileibe keine Selbstverständlichkeit, dass Freiwillige sich bereit erklären, einen halben oder oft einen ganzen Tag zur Verfügung zu stehen und Dienst an der Demokratie zu machen. Deshalb gebührt diesen Personen nicht nur der Dank, sondern es ist auch gerechtfertigt, dass eine gewisse Entschädigung möglich ist. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung. Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

In Zusammenhang mit der Änderung dieses Gesetzes gehen aber auch der Dank und die Gratulation an meinen Kollegen Manfred Hofinger, der durch seine Hartnäckigkeit bei der Änderung des Alkoholsteuergesetzes gemeinsam mit Klubobmann Wöginger durchgesetzt hat, dass diejenigen, die schon bisher das Recht hatten, Alkohol aus Getreide oder Halmfrüchten unter Abfindung herzustellen, dies auch weiterhin tun können, auch wenn der Sitz ihres Betriebes außerhalb des Berggebietes ist. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Danke in diesem Zusammenhang auch an dich, Herr Finanzminister Brunner: Auf die ÖVP und auf diese Regierung ist Verlass. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stöger: Der Bauernbund hat es sich wieder gerichtet!)

20.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.