21.06

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich wollte eigentlich zum CESOP-Umsetzungsgesetz sprechen, aber ich möchte zuerst noch einen Satz zum Wirtschaftliche Eigen­tümer Registergesetz und zu Kollegen Krainer sagen.

Wir haben das ja im Ausschuss intensiv diskutiert. Ich meine, bei diesem Eigen­tümergesetz geht es, wie der Name schon sagt, um ein Eigentümer­regis­ter­gesetz. Wir haben in diesem Gesetzentwurf einen gestaffelten Zugang für die Auskünfte vorgesehen. Das ist jetzt einmal eine pragmatische Vorgangsweise, und wir werden uns genau anschauen, wie das funktioniert.

Wir wollen niemandem etwas in den Weg legen, aber es geht darum, dass man die Zugänge in solch einer Form gewährleistet, dass auch ein gewisser Schutz der Eigentümer, wie der Name schon sagt, gegeben ist.

Ich komme aber jetzt zum zweiten Gesetzentwurf, den wir hier behandeln, nämlich zum CESOP-Umsetzungsgesetz. Österreich ist ja eine wichtige Wirtschaftsnation, und in Zeiten des grenzüberschreitenden Verkaufs von Waren und Dienstleistungen, der ja Gott sei Dank permanent steigt, muss man natürlich auch aufpassen, dass die Steigerung der Betrugsanfälligkeit hintangehalten wird.

Genau deswegen, zur Bekämpfung eines Mehrwertsteuerbetruges im elek­tronischen Geschäftsverkehr, wurde eben eine EU-Richtlinie erlassen, die wir heute hier bei uns im Hause umsetzen. Davon sind vor allem die Zah­lungs­dienstleister betroffen, das sind eben die Banken, die E-Geldinstitute und die Postbanken, die diese Richtlinie im nationalen Recht umsetzen sollen. Da ist es also ganz wichtig, dass wir diese gespeicherten Zahlungsinformationen, die für diese Abwicklung notwendig sind, entsprechend sicher behandeln.

Für die betroffenen Unternehmen, sprich für die Kreditinstitute, aber auch für die kleineren Plattformen sind natürlich Meldepflichten vorgesehen. Diese stellen natürlich in den verschiedensten Bereichen gewisse Herausforderungen dar. Vor allem ist es notwendig, die IT-Systeme zu adaptieren, die daten­schutzrechtlichen Aspekte zu beachten, die Identifizierung der beteiligten Par­teien vorzunehmen und die konzerninternen Zuordnungen der Zahlungs­vor­gänge zu dokumentieren. Das heißt, das ist ein großer Aufwand für die einzelnen Unternehmen, aber natürlich auch wichtig. Man kann auch feststellen, dass es dadurch zu einem steuerlichen Mehraufkommen von circa 45 Millionen Euro kommen wird.

Das Fazit ist also: Mit der Einführung von Cesop werden die Bemühungen zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Handel deutlich verstärkt. Das ist ein wichtiger Aspekt.

Wichtig ist, dass wir mit dieser Umsetzung zeitgerecht dran sind, weil sie mit 1.1.2024 greift. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

21.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.