Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da sich dazu kein Redner mehr eintragen ließ, ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend CESOP-Umset­zungsgesetz 2023 samt Titel und Eingang in 2090 der Beilagen.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Änderung betreffend § 38 Abs. 2 Bank­wesen­gesetz kann gemäß § 38 Abs. 5 des Bankwesengesetzes nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich darf die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf die Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen bitten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten: einstimmig angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2091 der Beilagen.

Wer dem die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer das auch in der dritten Lesung tut, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Ebenfalls das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist daher auch in dritter Lesung angenommen.