22.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Doppelbauer, ich bin seit Mai 2022 im Amt, und das erste Gesetz war das GAP-Grundsätzegesetz. Das ist ein ganz wichtiges Gesetz gewesen, denn darauf aufbauend konnten wir den GAP-Strategieplan beschließen. Dadurch, dass Agrarpolitik eine verge­meinschaftete Politik ist, ist natürlich ein wesentlicher Schwerpunkt auf Brüsseler Ebene zu bewältigen, und da ist uns, muss ich sagen – und das sage ich mit Stolz–, sehr viel gelungen, wenn ich an die Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik denke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die österreichischen Winzerinnen und Winzer sind besonders innovativ und produzieren Spitzenweine, die weltweit einen ausgezeichneten Ruf genießen. Die geografische Lage Österreichs ist ein wichtiger Faktor für die einzigartige Qualität unserer Weine. Weine mit einer spezifischen Gebietscharakteristik werden in Österreich mit dem Namen des Gebiets und dem Zusatz, wir haben es gehört, DAC – Districtus Austriae Controllatus – ausgezeichnet.

Wir haben in Österreich 17 DAC-Gebiete, Weinviertel DAC, Südsteier­mark DAC, Neusiedlersee DAC, und das ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte, die sich in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Warum ist das so? – Weil dieses DAC-System unsere österreichischen Weine unverwechselbar macht, indem es die Herkunft des Weines in den Vor­dergrund stellt. Um Österreichs Vorsprung in der Weinwirtschaft noch weiter auszubauen, haben wir mit dem Koalitionspartner und vor allem mit der Weinbranche eine Novelle des Weingesetzes auf den Weg gebracht, die heute hier zur Debatte steht.

Was sind die drei Schwerpunkte in dieser Novelle? – Der erste ist die Stär­kung der DAC-Ursprungsbezeichnung. Wie erreichen wir das? – Wir erreichen das durch eine rechtliche Klarstellung, die sicherstellt, dass DAC-Weine in vollem Umfang den im EU-Recht vorgesehenen Schutz von Ursprungsbezeich­nungen genießen können. Damit wird ermöglicht, dass wir in Zukunft die umfangreichen Möglichkeiten, Ursprungskennzeichnungen, Ursprungsbezeich­nungen zu definieren und zu spezifizieren, vollumfänglich nutzen können.

Der zweite Schwerpunkt ist die Einführung des Begriffs ortsübergreifende Weinbaugemeinde. Der Herkunftsbegriff bei DAC-Weinen beschreibt ja neben dem Ursprung auch die Qualität von bestimmten Ortschaften über Gebiete, Großlagen bis hin zu den einzelnen Weingärten, den sogenannten Rieden – da steht dann auf der Flasche Gebietswein, Ortswein oder Riedenwein. Die Herkunftsebene ist sowohl für die Winzerschaft als auch für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten ein wichtiges Kommunikationsmittel, um herkunftstypische Weine zu beschreiben. Mit der Aufnahme des Begriffs ortsübergreifende Weinbaugemeinde ins Weingesetz schaffen wir ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal für unsere vor allem kleinstrukturierte Weinwirtschaft in Österreich.

Der dritte Aspekt ist die Digitalisierung des Meldewesens im Weinsektor; da geht es insbesondere um die Bestands- und um die Erntemeldung. Dies ermöglicht eine bürokratische Entlastung für die Betriebe. Damit wird eine wesentlich präzisere und mit dem Rebflächenverzeichnis verknüpfte Erhebung der Daten ermöglicht, was vor allem den Winzerfamilien zusätzlichen Verwal­tungsaufwand erspart.

Meine Damen und Herren, unser österreichischer Wein zählt mittlerweile zu den besten der Welt. Der Weinbau ist identitätsstiftend und steht für vieles, was auch für Österreich insgesamt typisch ist, zum Beispiel das Thema Nachhaltigkeit und Qualität. Es ist dies vor allem ein Verdienst unserer Winzerinnen und Win­zer in Österreich, und mit der vorliegenden Novelle des Weingesetzes leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Marktchancen der österreichischen Weinwirtschaft.

Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.23

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bei allem Verständ­nis für die Liebe zur Diskussion, Sie hätten auch einen praktischen Beweis antreten können, wie gut der DAC ist, und die Kollegenschaft einladen können, nicht? (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS.)

Aber ich hoffe, wir werden das nachholen können. Es lässt sich gut theoretisch über den Wein diskutieren, aber man sollte das praktisch überprüfen. (Allgemeine Heiterkeit und allgemeiner Beifall. – Abg. Holzleitner: Nach der Sitzung! Nach der Sitzung! – Abg. Lindner: ... Herr Präsident!) – Natürlich nach der Sitzung, selbst­verständlich, aber ich habe die Einladung vermisst.

Zuletzt zu Wort gemeldet ist Kollege Berlakovich. – Bitte.