09.51.34

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Guten Morgen, Herr Finanz­minister! Beim digitalen Euro will die Europäische Kommission eine Annahmeverpflichtung in der EU einführen. Nach der aktuellen Rechtslage haben wir aber in Österreich keine rechtlich garantierte Annahmever­pflichtung für Bargeld. Da müssen die entsprechenden gesetzlichen Bestim­mungen nachgeschärft werden. Das war auch die einhellige und unwidersprochene Expertenmeinung beim Hearing im Finanzausschuss zum Bargeldvolksbegehren am 9.5. dieses Jahres. Wir Freiheitliche setzen uns bereits seit vielen Jahren für den Erhalt des Bargelds und für die Veran­kerung des Rechts auf Bargeldzahlung in der Verfassung ein.

Nun zu meiner Frage:

278/M

„Wann werden Sie in Österreich endlich eine rechtlich garantierte Annahmeverpflichtung von Bargeld sicherstellen?“

(Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ja, auch wir setzen uns für den Erhalt des Bargelds ein – ich glaube, da sind wir fast einer Meinung; das haben wir auch bei dieser sehr interessanten Veranstaltung hier im Parlament gesehen.

Ich habe gute Nachrichten für Sie, Herr Abgeordneter: Letzte Woche hat die Euro­päische Union einen Vorschlag für eine Verordnung über das gesetzliche Zahlungsmittel des Eurobargelds veröffentlicht, und wir haben uns Gott sei Dank durchgesetzt – nicht nur wir alleine, muss man ehrlicherweise sagen, wir hatten da schon auch Unterstützung von anderen Staaten, aber Österreich hat sich inten­siv für den Erhalt des Bargelds und auch für die Annahme­verpflichtung eingesetzt, und wir haben uns durchgesetzt, sodass in diesem Verordnungsvorschlag auch eine Annahmeverpflichtung für Eurobargeld drinnen ist.

Das ist sehr, sehr positiv und beantwortet, glaube ich, die Frage, die Sie gestellt haben, relativ einfach. Es ist davon auszugehen, dass durch diesen Vor­schlag jetzt auch die Annahmeverpflichtung für Bargeld noch weiter verschärft wird. Das ist gut, und diese EU-Verordnung geht ja nationalem Recht vor, das heißt, wir werden diese EU-Verordnung dann auch auf nationaler Ebene umsetzen müssen – Gott sei Dank! –, und das geht in die richtige Rich­tung, in die von Ihnen auch vorgeschlagene Richtung.

Also die EU-Verordnung von letzter Woche hat diese Annahmeverpflichtung für das Eurobargeld drinnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Eine Zusatzfrage zur Bargeld­obergrenze im Geschäftsverkehr: Sie sagen in den Interviews eigentlich permanent, dass Sie gegen Bargeldobergrenzen im Geschäftsverkehr sind, in Brüssel stimmen Sie aber regelmäßig Bargeldobergrenzen zu. Warum ist das so?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weil es am Schluss ein Gesamtpaket war. Jetzt haben wir uns eben Gott sei Dank durch­gesetzt, auch was die Annahmeverpflichtung betrifft, und einer der Gründe, warum wir uns jetzt durchgesetzt – auch in Ihrem Sinne – haben, ist, dass wir diesem ursprünglichen Kompromiss zugestimmt haben, um dann eben im Zuge der Verhandlungen unsere Verhandlungsposition auch entsprechend einbringen zu können. Im Rat haben wir uns ja für Einschränkungen und Aus­nahmen von dieser Barzahlungsobergrenze ausgesprochen und haben dort auch einiges erreichen können – wenn es um Blackout geht und so. Das war ganz gut und hat uns eben jetzt im nächsten Schritt geholfen, wenn es um die Annahmeverpflichtung geht.

Also ja, wir waren dagegen, ich habe das auch artikuliert, das ist in den Proto­kollen auch entsprechend nachzulesen. Ich habe dem Kompromiss mit den 10 000 Euro dann zugestimmt, um eben weiterverhandeln zu können und die österreichische Position, wenn es um die Annahmeverpflichtung geht, auch entsprechend durchsetzen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Pöttinger.

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Jetzt wissen wir, dass allen Menschen hier in Österreich und auch uns das Bargeld sehr wichtig ist. Sie nannten jetzt diese EU-Verordnung. Ist aus Ihrer Sicht das Bargeld durch diese EU-Verordnung jetzt ausreichend geschützt, und was bedeutet diese Regel ganz genau?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ja, da hat sich letzte Woche jetzt eben einiges getan. Da geht es um EU-Sekundärrecht, zu dem eben auch diese EU-Verordnungen, die hier beschlossen worden sind, zählen, und die haben Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das heißt, das ist noch stärker, als wenn wir es nur auf nationaler Ebene gemacht hätten. Das ist eine noch stärkere rechtliche Absicherung des Bargelds als die geforderte Verankerung im österreichischen Recht.

Also beides ist jetzt möglich: die Regelung auf europäischer Ebene, die in dem Zusammenhang noch stärker ist als österreichisches Recht, und dann die Umsetzung auf österreichischer Ebene. Das heißt, das ist eine noch stärkere und auch sehr begrüßenswerte Maßnahme der Europäischen Kommission.

Positiv ist auch, dass der Vorschlag vorsieht, dass die Annahmepflicht und auch die Verfügbarkeit von Bargeld von den Nationalstaaten überwacht werden sollen und überwacht werden müssen. Sollte es Probleme bei der Annahme geben, kann man also auf nationaler Ebene diese Überwachung und die Folgen daraus entsprechend im Auge und im Griff haben. Das ist also jetzt sozusagen eine doppelte Absicherung. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte sehr.