Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Schönen guten Tag, Herr Finanz­minister! Wir, vier Parteien, haben im Februar im Budgetausschuss und dann im März im Plenum einen Entschließungsantrag angenommen, in dem wir Sie auffordern, einen in der Umsetzung wirklich sehr relevanten Schritt in der Implementierung der SDGs, der nachhaltigen Entwicklungsziele, zu setzen, durch den auch wir als Gesetzgeber und Gesetzgeberinnen einen besseren Einblick, mehr Transparenz in der Frage bekommen, welchen Impact denn unsere Gesetzesvorhaben auf die Erreichung oder auch Nichterreichung der SDGs haben.

Daher meine Frage:

296/M

„Wann werden Sie dem Nationalrat eine Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz vorlegen, mit der in der Beurteilung von Gesetzesvorhaben die Auswir­kungen auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen verpflichtend zu berücksichtigen sind?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Die Nachhaltig­keitsziele, SDGs, decken ja verschiedene Bereiche ab, auch solche, die sich in den bereits vorhandenen WFA-Dimensionen, die wir schon haben, finden. Darum ist eine Integration dieser Agenda 2030 in das System der WFA eine Querschnittsmaterie, die natürlich entsprechend eingeplant werden muss.

Gemeinsam mit dem BMKÖS, das da natürlich gewisse Zuständigkeiten hat, werden momentan gerade verschiedenste Optionen, wie so eine Integration schlussendlich erfolgen kann, geprüft – auch aufgrund des Entschließungsantrages von Ende März. Übrigens: Danke für die Initiative, es war Ihre Initiative, die wir dann entsprechend unterstützt haben, danke auch für die konkreten Vorschläge, die Sie dabei gemacht haben. Und ebendiese Vorschläge werden jetzt in der Umsetzung entsprechend einfließen, einfließen müssen.

Im Mai hat es einen Workshop dazu gegeben, bei dem man die verschiedenen Optionen der Umsetzung diskutiert hat, vorgestellt hat, bei dem auch Ihre Vorstellungen sozusagen eingebracht wurden. Jetzt wird gerade an einem Text zur Reform der Wirkungsorientierung gearbeitet, und da muss es natürlich einfließen, das muss Hand in Hand gehen. Die Wirkungsorientierung im Haushaltsrecht insgesamt wird gerade erarbeitet, und ich glaube schon, dass es sinnvoll wäre, das zusammen zu sehen, gemeinsam zu sehen, damit man dann auch die richtigen Schlüsse zieht, was die Nachhaltigkeitsziele betrifft. Die beiden Bereiche hängen ja systematisch zusammen, daher ist das aus meiner Sicht dann gemeinsam vorzulegen, und das werden wir auch tun. (Abg. Krainer: Wann? Die Frage war: Wann?!)

Wie gesagt, danke noch einmal für Ihre Initiative und für die Vorschläge, die Sie dabei gemacht haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Die Frage nach dem Wann haben Sie jetzt zwar nicht beantwortet (Bundesminister Brunner: Doch!), aber lassen Sie mich zur Zusatzfrage kommen.

Wir haben hier vorgestern den Zwischenbericht der Bundesregierung zur Umset­zung der SDGs diskutiert, auch mit einem großen Kapitel aus Ihrem Res­sort. Ich möchte jetzt speziell das Sustainable Development Goal 17.4 nennen, das Entschuldungen behandelt. Wir wissen, dass wir seit Jahren eine Diskussion über die finanztechnische Behandlung der Entschuldung des Sudans führen, und es liegt dazu auch seit einiger Zeit ein Antrag im entwick­lungspolitischen Unterausschuss auf. Wir wissen, dass ganz viel an entwicklungspolitischen Geldern aus Ihrem Ressort kommt; Ihr Ressort, das Finanzressort, ist also ein ganz relevanter Player in der Entwicklungszusammenarbeit.

Ich würde gerne wissen – das ist wieder eine Wannfrage –: Wann sind Sie denn bereit, in den entwicklungspolitischen Unterausschuss zu kommen – es gab schon einige Versuche, Sie einzuladen (Bundesminister Brunner: Wirklich?) –, um über diesen Antrag zu sprechen, der dort liegt und der mit Ihnen zu diskutieren ist, nicht mit dem Außenministerium, sodass wir einmal besprechen können, wie man diese Behandlung der Entschuldung in der Vorschau in künftiger Zeit behandeln könnte? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Das waren zwei Wannfragen. Um noch einmal zur ersten Wannfrage zurückzukommen, wenn ich darf: Da kann ich Ihnen keinen konkreten Zeitpunkt sagen, aber eben nur den Hinweis geben, dass es aus meiner Sicht schon sinnvoll wäre, wenn man diese systematischen Zusammenhänge sieht und das gemeinsam macht – ich glaube, das ist unbestritten.

Zur zweiten Wannfrage: Wann komme ich in den Unterausschuss? – Jederzeit gerne. Es ist ja nur die Frage, ob es nicht mehr Sinn macht, das mit dem Außenminister zu besprechen, aber wenn Sie darauf bestehen, dass ich komme, komme ich gerne. Ich komme immer gerne ins Parlament und in alle Aus­schüsse; als ehemaliger Parlamentarier mag ich es hier wahnsinnig gern, und ich komme immer gerne. Da müssen wir terminlich schauen und natürlich die Frage stellen, ob ich wirklich etwas beitragen kann. Sinnvoller ist aus meiner Sicht der Außenminister, aber wir können auch gerne zusammen kommen oder einmal zusammen auftauchen – da müssen wir schauen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordnete Disoski. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Bundesminister! Ich kann da gleich anknüpfen: Kollegin Bayr hat die Nachhaltigkeitsziele angesprochen, ich fokussiere auf Nachhaltigkeitsziel Nummer 5, Gleichstellung der Geschlechter.

Wir haben Genderbudgeting ja seit 2009 im Bundesverfassungsgesetz veran­kert. Dementsprechend sind Bund, Länder und Gemeinden bei der Haus­haltsführung auch beauftragt, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen anzustreben. Die zugrunde liegende Idee ist ganz klar – ein politisches Umsteuern zugunsten geschlechtergerechter Verteilung öffentlicher Mittel –, aber bei der Umsetzung hapert es noch ein bisschen, da ist noch Luft nach oben. Wenn ich ein Bild dafür finden müsste, dann würde ich formulieren: Genderbudgeting ist in Österreich noch ein zartes Pflänzchen, aber noch nicht diese saftige Blumenwiese, die wir brauchen und an der wir uns erfreuen könnten.

Deshalb ist ganz klar, dass, wenn das Bundeshaushaltsgesetz novelliert wird, auch das Genderbudgeting dringend weiter verbessert werden müsste. Diesbezüglich hat der Budgetdienst schon sehr konkrete Verbesserungs­vor­schläge gemacht, ausgearbeitet und – ich glaube, im Jahr 2019 – auch einen sehr umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Welche dieser Vorschläge des Budgetdienstes wollen und werden Sie konkret aufgreifen, um tatsächliche Verbesserungen beim Genderbudgeting zu erreichen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ja, Genderbudgeting ist sehr wichtig. Neben dem Green Budgeting ist auch Genderbudgeting eine Initiative, die wir sehr unterstützen, und wir versuchen immer, diesbezüglich Verbesserungen reinzubringen. Ja, es gibt Luft nach oben. Die saftige Blumenwiese, die wir hoffentlich irgendwann erreichen werden, finde ich ein gutes Bild. Wir werden es unterstützen, dass diese Blumenwiese auch entsprechend bunter und saftiger wird.

Jetzt zu den konkreten Vorschlägen des Budgetdienstes des Parlaments: Wir sind dabei, die zu analysieren – im Hinblick darauf, was auf den zweiten Blick vielleicht auch gescheit ist, was im Sinne der Sache gescheit ist. Ich glaube, das muss man immer analysieren, und das tun wir.

Was das Anliegen an sich betrifft, ist, glaube ich, für jeden hier im Raum ganz klar, dass wir da noch Fortschritte machen müssen. Wir haben auch schon einige Fortschritte gemacht, glaube ich, aber wir haben noch keine saftige Blumen­wiese, um bei Ihrem Bild zu bleiben, und in die Richtung werden wir natürlich weiterarbeiten.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte Anfrage stellt Abgeordneter Hanger. – Bitte.