11.45

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Ich möchte am Schluss ganz kurz an den Antrag anknüpfen, möchte aber vorher zum digitalen Verfahren in der Justiz zurückkehren.

Das ist nämlich wirklich etwas, bei dem man sagen kann, da ist die Fortent­wick­lung des Rechts oder vielmehr die Fortentwicklung der Praxis dem gefolgt, was uns eine Krise vorgegeben hat. Das zeigt auch sehr gut, dass man aus Krisen gestärkt, mit neuem Mut und mit neuer Energie hervorgehen kann.

Wir werden Verfahrensregelungen übernehmen, die sicherstellen, dass Ver­fahren effizienter geführt werden können, ohne irgendwelche Einbußen bei den Verfahrensgarantien hinnehmen zu müssen. Ich denke, das ist wirklich wichtig. Das war uns auch von Anfang an wichtig, schon während der Pandemieregelun­gen, aber erst recht jetzt. Jetzt ist es nämlich nicht mehr notwendig und vor­gegeben, dass man Abstand hält, sondern jetzt ist es etwas, wovon das Verfahren profitieren kann, wovon die Justiz profitieren kann und wovon vor allem die Menschen profitieren können, die dadurch einen besseren und niederschwelli­geren Zugang zur Justiz bekommen.

Gerade in den Gerichtsverfahren ist es wichtig, dass auch die Prinzipien der Öffentlichkeit gewahrt werden. Deshalb haben wir sichergestellt, dass ein Verfahren in einem Gerichtssaal stattfinden muss. Es kann nicht sein, dass der Richter zu Hause auf der Blumenwiese sitzt und sich von dort zuschaltet und die Parteien zugeschaltet werden, sondern es muss so sein, dass das Ver­fahren in einem Gerichtssaal stattfindet, sodass auch die Öffentlichkeit teilnehmen kann. Auch in den anderen Verfahren haben wir es so gelöst, dass nur dort, wo tatsächlich ein Mehrwert entsteht, die virtuelle Teilnahme möglich ist, und dort nicht, wo eine Gefahr für den Rechtsschutz besteht.

Kurz noch zu den insolvenzrechtlichen Punkten: Das sind natürlich alles wichtige Punkte, aber ich habe jetzt auf den ersten Blick – man muss sich das natürlich im Detail noch näher anschauen – nichts entdeckt, was nicht nach dem bestehen­den Recht auch schon sehr gut gewährleistet ist.

Erstens einmal finde ich das Misstrauen gegenüber den Masseverwaltern nicht gerechtfertigt, nämlich gar nicht gerechtfertigt. Ich weiß aus eigener Erfah­rung, niemand schätzt Pi mal Daumen irgendwelche Dinge ein. Nein, man bedient sich natürlich des Sachverstands von Sachverständigen, und sehr, sehr oft sind Institutionen wie zum Beispiel die WKStA eingeschaltet, weil natürlich schon beim geringsten Verdacht eine Anzeige gemacht wird, wie es auch in diesem Verfahren der Fall ist. Und es ist ja vollkommen klar, dass es Vorgänge gibt, die man gerichtlich aufarbeiten muss und die auch gerichtlich aufgearbeitet werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Selbstverständlich sind das Vorgänge und Dinge, die in dieser Dimension keines­falls zu akzeptieren sind, und da stimmt alles daran: Ja, es geht zulasten der Steuerzahler, es geht zulasten der Allgemeinheit, und das darf natürlich nicht passieren. Deshalb muss man schauen, dass man das Geld von dort wieder herholt, wohin es unberechtigterweise geflossen ist, keine Frage.

Wie gesagt, auf den ersten Blick kann ich jetzt nichts feststellen, was durch die bestehende Rechtslage nicht gedeckt ist, aber natürlich sind das Dinge, die auch wir uns sehr, sehr genau anschauen wollen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.49

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Bitte.