11.55

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer, wo immer Sie sich gerade befinden! Ich spreche heute zum Tagesord­nung­spunkt 4, zum Bundesgesetz über die Durchführung von virtuellen Gesellschafterversammlungen, und darf da dann auch gleich anschließen und mit Kollegen Stefan von der FPÖ in einen Diskurs treten.

Corona hat uns einiges an Schwierigkeiten gebracht (Abg. Martin Graf: Selbst verursacht! – Abg. Salzmann: Corona haben wir nicht selbst verursacht, Martin!), aber doch auch, und das sehen wir ja alle in allen Bereichen des Lebens, eine Digitalisierungsoffensive, die in vielen, vielen Bereichen sehr viel Wertvolles und einen Schwung nach vorne gebracht hat.

Wir arbeiten effizienter und auch vernetzter mit der Möglichkeit, Videokon­fe­ren­zen durchzuführen. Es ist praktisch, wir haben alle gelernt, dass wir uns Reisetätigkeiten ersparen, wir haben gelernt, dass man oft große Strecken nicht bewältigen muss, und wir haben gelernt, dass auch die Pünktlichkeit einen guten Vorschub bekommen hat, denn üblicherweise starten diese Videokonfe­renzen doch immer sehr pünktlich.

Was ich auch glaube, ist, dass es ganz wichtig und richtig ist, dass wir jetzt Bestim­mungen ins Dauerrecht übernehmen. Wir haben sorgsam abgewogen. Die Bestimmungen sind im Vergleich zum Covid-19-Justiz-Begleitgesetz noch schärfer und noch klarer geworden.

Ich denke, dass all das, was jetzt für die Aktiengesellschaften, Kapitalgesellschaf­ten, Vereine, Versicherungsvereine möglich ist, auch ganz klare Regelungen in den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen – in der Satzung oder im Gesellschafts­vertrag – verlangt. Erst wenn diese Dinge in der Satzung verankert sind, besteht die Möglichkeit, dass Gesellschaftsversammlungen virtuell oder hybrid oder natürlich weiterhin in Präsenz stattfinden können.

Es wird ganz intensiv auf die Sicherheit von personenbezogenen Daten und ebenso auf die Sicherheit von Daten ganz allgemein Wert gelegt, um diesen Teil der Grundrechte auch entsprechend abzudecken.

Jetzt komme ich zu dem Punkt hinsichtlich börsennotierter Aktiengesellschaften, den Kollege Stefan doch sehr lange diskutiert hat, weil da seiner Meinung nach die Rechte von Kleinaktionären nicht ausreichend gewahrt sind.

Wir sehen das nicht so. Wir haben uns in langen Diskussionen mit Aktio­närsvertretern, Kleinanlegervertretern, Stakeholdergruppen, mit großen und mit kleinen Gruppen unterhalten, und, Kollege Stefan, es sind nicht 5 Prozent der Aktionäre, sondern es sind Aktionäre, die 5 Prozent des Grundkapitals halten; das ist schon ein gewisser Unterschied, also es müssen nicht 5 Prozent der Aktionäre da sein. (Abg. Stefan: Noch schlimmer!) – Ja, man muss nur korrekt sein, wenn man so etwas sagt. (Abg. Stefan: Danke! Es ist dadurch noch schlimmer, noch schwieriger!)

Wenn die sich zusammenschließen, und die sind ja genauso oftmals durch Kleinanlegervertreter vertreten, dann funktioniert das sehr gut und sie können dann eben die Versammlung virtuell oder hybrid verlangen.

Die Kostenersparnis kann man negieren oder verharmlosen oder so hin­stellen, als wäre sie nicht notwendig – ich erachte diese großen Beträge, die allenfalls eingespart werden können, jedoch als wichtig. Sie können dann ins Unternehmen investiert werden, was für unsere Unternehmerinnen und Unter­nehmer und für ihren direkten Unternehmenszweck ausgesprochen wichtig ist.

Ich glaube auch nicht, dass alle Aktionäre Österreichs in Wien beheimatet sind und mit der U-Bahn zu einer Aktionärsversammlung fahren können. Sie kommen aus ganz Österreich. Sie sind international unterwegs. Also von Tirol mit einer U-Bahn nach Wien zu fahren wird wohl nicht so leicht möglich sein. Wohl kann man den Zug nehmen, aber trotzdem, auch das hinterlässt einen CO2-Fußabdruck.

Ich finde es positiv. Es sind Regelungen mit Augenmaß gelungen, Frau Bunde­sministerin. Ich denke, state of the art wollen wir alle sein, und wir sind als Gesetzgeber auch dazu berufen. Daher: Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.