12.06

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beschließen heute zwei Novellen: zum einen die Zivilverfahrens­novelle und zum anderen das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz.

Worum geht es? – Mit den neuen Regeln für Zivilverfahren soll es in Zukunft möglich sein, dort, wo es sinnvoll erscheint, wenn es sich um ein geeignetes Gerichtsverfahren handelt, dieses auch rein digital durchzuführen. Ich halte das für wichtig und gut, weil unsere Justiz dadurch bürger:innennäher und auch moderner wird. Der Zugang zum Gericht muss niederschwellig möglich sein. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

Genau deswegen muss auch die Justiz mit der Zeit gehen und es den Menschen ermöglichen, sich digital zuzuschalten. Ich höre von sehr vielen Richterinnen und Richtern, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn Zeuginnen und Zeugen zuge­schaltet werden können. Viele – das darf man nicht unterschätzen – können sich vielleicht manchmal das Zugticket nach Wien oder wo immer die Verhandlung stattfindet, nicht leisten und bleiben dann zu Hause. Wir haben einige Verhandlungen – auch Hauptverhandlungen – erlebt, bei denen vielleicht der oder die Beklagte anwesend war und zwei- oder dreimal kommen musste, bei denen aber die Zeuginnen und Zeugen gefehlt haben. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dass wir mit dieser Regelung in der heutigen Zeit auch digitale Verhandlun­gen möglich machen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

Und ja, natürlich ist eine physische Teilnahme auch weiterhin möglich. Natürlich sieht man mit dem Herzen mehr, Herr Abgeordneter Margreiter, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, genau deswegen braucht es ja auch das Einverständnis der Parteien. Das ist ein Schutzmechanismus, der mir besonders wichtig ist. Ich glaube, dass wir mit dem geforderten Einverständnis – dass also der Anwalt beziehungsweise die Anwältin oder eine Partei auch sagen kann: Nein, ich will das nicht! – einen gewissen Schutzmechanismus eingeführt haben.

Und ja, wir haben, glaube ich, einen gut austarierten Weg gefunden, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, aber gleichzeitig die Rechte und Interessen der Betroffenen zu schützen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Kaufmann und Steinacker.)

Nun zum zweiten Teil der Regierungsvorlage, der virtuelle Gesellschaftsver­samm­lungen betrifft: Ich weiß, dass es im Begutachtungsverfahren sehr, sehr viele Stellungnahmen gegeben hat, und ich möchte darauf hinweisen, dass es mit dieser Rechtsgrundlage möglich sein soll, virtuelle und hybride Gesellschaftsver­sammlungen abzuhalten. Die Unternehmen, die das nicht machen wollen, müssen das nicht machen. Umfasst sind Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, Generalversammlungen einer GmbH oder einer Genossenschaft und auch die Mitgliederversammlungen eines Vereins.

Besonders wichtig war mir dabei sehr wohl auch die Wahrung der Minder­heitenrechte. Und ja, wir haben deswegen explizit vorgesehen, dass bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft eine Aktionärsminderheit von 5 Prozent verlangen kann, dass eben nicht eine virtuelle Hauptversammlung stattfindet, sondern das Ganze in Präsenz oder hybrid durchgeführt werden muss. Wir haben dann noch einen weiteren Schutzmechanismus eingeführt: Es muss auch in der Satzung explizit vorgesehen sein, dass eine digitale Durchführung der Hauptversammlung möglich ist.

Um eine Satzung zu ändern – das wissen Sie sehr wohl –, braucht es nicht nur eine kleine Mehrheit, sondern es braucht eine umfassende Mehrheit, und diese Satzungsänderung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Das ist auch noch einmal ein zusätzlicher Schutzmechanismus, der, glaube ich, auch wesentlich zu einer Modernisierung unseres Gesellschaftsrechts beitragen kann. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)

Ich halte diese Verbesserungen bei den Gesellschafterversammlungen für einen sehr wichtigen Beitrag, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu modernisieren und auch vielen Kleinanlegern zu ermöglichen, tatsächlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, denn nicht immer fahren alle hin, und manchmal ist es bequem, sich von zu Hause aus irgendwo dazuzuschal­ten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.11

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Johanna Jachs zu Wort gemeldet. – Bitte.