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Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher! Ein sehr erfreulicher Tagesordnungspunkt – die Vereinig­ten Staaten von Europa lassen grüßen! Es wird erleichtert, innerhalb des EU-Raums gesellschaftsrechtliche Anteilsverschiebungen, gesellschaftsrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das ist durchaus erfreulich. Es ist angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen auch höchst an der Zeit, dass diese Pro­zesse zwischenstaatlich erleichtert werden.

Ein kleiner Wermutstropfen ist – es wurde schon angesprochen –, dass die Spaltung zur Aufnahme nicht vorgesehen ist, sondern nur die Spaltung zur Neugründung. Ich bin aber überzeugt, dass das im Zuge der Praxisanwendung des Gesetzes auch kommen wird, wie auch die Frage der Personengesell­schaften, wenn sie sich zwischenstaatlich im EU-Raum verflechten wollen, wenn es da Beteiligungen gibt, noch ein Thema werden wird, das uns beschäftigen wird.

Jetzt ist dieses Gesetz aber einmal sehr zu begrüßen, wie auch der Gerichts­ge­bührenstopp zu begrüßen ist. Daher werden wir diesem Gesetzespaket zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Salzmann.)

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