13.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Frau Klubobfrau Maurer hat davon gesprochen, dass Korruption „Gift“ ist. Da stimme ich ihr zu 100 Prozent zu. Die Korruption in Österreich, die Freunderlwirtschaft in Österreich ist ein Gift, das nicht nur grundsätzlich unerträglich ist, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr unfassbar viel Geld kostet.

Genau deswegen finde ich, dass es ein Armutszeugnis ist, dass Sie hier immer wieder nur mit sehr halbernsten Reformen kommen. Der Herr Bundespräsident hat diesen „Wasserschaden“, den das Haus Österreich hat, angesprochen. Sie nehmen weiße Farbe und pinseln über den Wasserschaden drüber. Wer das schon einmal gemacht hat, der weiß, was passiert: Am nächsten, am übernächs­ten Tag ist der Wasserfleck immer noch da. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Yildirim.)

Das ist auch deswegen, wie ich schon gesagt habe, so katastrophal, weil es ja nicht nur atmosphärisch etwas mit einem Land macht, sondern es ist ein volks­wirtschaftlicher Schaden, der entsteht. Wenn Sie sich die Studie von Prof. Schneider von der JKU Linz durchlesen: Er geht davon aus, dass die Kor­ruption, die in Österreich passiert, jährlich knapp 15 Milliarden Euro an Schaden verursacht. Jetzt überlegen Sie sich einmal, was Sie mit 15 Milliarden Euro machen könnten, wie viele sinnvolle Zukunftsinvestitionen Sie machen könnten! Das tun Sie aber nicht.

Deswegen finde ich so wichtig – Kollege Stefan hat es schon angesprochen –, was der Ausgangspunkt dieser gesamten Diskussion hier in Wirklichkeit ist. Was war denn der Auslöser dafür, dass wir über Verschärfungen im Korruptions­strafrecht diskutieren? – Der Auslöser war ein feuchtfröhlicher Abend auf Ibiza, als H.-C. Strache schwadroniert hat: Wenn er einmal in der Regierung ist, wenn er einmal Vizekanzler ist, dann wird er so ein bisschen die halbe Republik verhökern. Er hat auch darüber gesprochen, wie man denn am Rechnungshof vorbei über Vereine Parteispenden lukrieren kann.

Deswegen haben Sie als Regierung dann beschlossen: Wir reformieren das Parteiengesetz. Das ist ja grundsätzlich etwas Positives: dass man ein Problem sieht und sagt, wir müssen dieses Problem ändern.

Sie haben nur etwas vergessen: Sie haben vergessen, dass es nach Ihrem Parteiengesetz weiterhin möglich ist, am Rechnungshof vorbei Parteispenden über Vereine zu lukrieren. (Beifall bei den NEOS.) Es ist ja vollkommen absurd, was Sie da gemacht haben. Das, was H.-C. Strache auf Ibiza erzählt hat, ist weiterhin möglich, und Sie haben versucht, uns zu verkaufen, dass Sie die große Reform gemacht haben.

Jetzt könnte man meinen, man wird gescheiter, man versucht, das nächste Gesetzespaket ins Parlament zu bringen und verschärft das Korruptions­strafrecht. Frau Kollegin Maurer hat das sehr inbrünstig hier zu verteidigen versucht, hat gesagt: Jetzt gehen wir dagegen vor, damit das, was auf Ibiza passiert ist, in Zukunft nicht mehr möglich ist!

Das stimmt nur wiederum nicht. Ich kann es Ihnen an ein paar Beispielen zeigen: Das erste ist die Kandidatenbestechung, von der die Rede war. Sie erinnern sich: H.-C. Strache hat Unternehmen Vorteile gegen Parteispenden in Aussicht gestellt, wenn er einmal in der Regierung ist. Jetzt gaukeln Sie uns vor, dass das in Zukunft nicht mehr möglich sein soll. Nur: Es ist weiterhin möglich. (Abg. Steinacker: Ja, aber das Strafrecht verlangt die Bestimmbarkeit!) Es geht nur um den Zeitpunkt, wann man denn den Kandidaten besticht. Wenn man zwei Monate vor einer Wahl einem Kandidaten Geld in die Hand gibt und sagt: Wenn Du einmal Vizekanzler bist, dann hätte ich gerne etwas von dir!, und der das annimmt und es nachher macht, ist das weiterhin komplett legal. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist vollkommen daneben. Sie gaukeln uns vor, dass Sie etwas geändert haben, und es hat sich schlichtweg nichts geändert! Man muss die Kandidatin oder den Kandidaten nur zum richtigen Zeitpunkt bestechen, dann ist weiterhin alles in Ordnung. (Abg. Steinacker: Sag mir eine verfassungsmäßig passende Lösung! Die gibt es nicht!)

Die nächste Absurdität, Frau Kollegin Steinacker, ist der Mandatskauf. Es stimmt, Sie haben den Mandatskauf strafbar gemacht. Das ist grundsätzlich etwas Positives, aber wenn man so viele Ausnahmeregelungen drin lässt, wie Sie das gemacht haben, dann konterkariert das natürlich die Intention des Gesetzes. Es ist nämlich weiterhin möglich, dass man jemandem Ausgleichs­zahlungen dafür zahlt, dass er auf sein Mandat verzichtet. Wer weiß, wie in der österreichischen Innenpolitik, im Nationalrat, mit Mandatsverzichten umgegangen wird, der weiß, dass es natürlich weiterhin möglich ist, dass man sich quasi ein Mandat erkauft, indem man jemandem Geld dafür gibt, dass er auf sein Mandat verzichtet. Das ist dementsprechend natürlich nicht das strengste Korruptionsstrafrecht der Welt, sondern eine Mogelpackung. (Beifall bei den NEOS.)

Gehen wir weiter! Sie haben noch etwas gemacht: Sie haben es verschärft, sodass ein Kandidat in Zukunft dann strafbar sein soll, wenn er ein pflichtwid­ri­ges Amtsgeschäft für die Zukunft verspricht und dafür einen Vorteil fordert. Wenn er ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft verspricht, ist das weiterhin nicht strafbar. (Abg. Steinacker: Das geschützte Rechtsgut ist korrekte Amtsführung!) Und das ist deswegen so absurd, weil es in Bezug auf Amtsträger natürlich strafbar ist, wenn wir als bestehende Amtsträger Geld dafür nehmen, dass wir ein pflichtgemäßes Amtsgeschäft versprechen. Nur: Es ist beim Kandidaten nicht strafbar. Diesen Widerspruch können Sie schlichtweg nicht auflösen.

Sie haben da eine Reformchance nicht genutzt. Das ist insbesondere deswegen traurig, weil wir wissen, wie unsere europäischen Partner auf uns schauen, wie die Europäische Kommission jetzt auch im Rechtsstaatlich­keitsbericht auf uns schaut und wiederum daran erinnert, dass wir endlich ein Informationsfreiheitsgesetz brauchen, dass wir endlich einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt brauchen.

Wem es in meiner Rede nicht aufgefallen ist, für den kann ich es noch einmal wiederholen: Der Ausgangspunkt dieser gesamten Diskussion über ein verschärftes Korruptionsstrafrecht war ein Video auf Ibiza. Sie erinnern sich auch, dass damals, 2019, nur deswegen überhaupt Neuwahlen gekom­men sind, und Sie erinnern sich vielleicht auch, dass die Grünen damals ein Plakat gehabt haben, auf dem, glaube ich, Joschi Gudenus abgebildet war, und darunter ist gestanden: Wir versprechen saubere Politik!, und der Slogan war: „Wen würde der Anstand wählen?“

Ich möchte mich jetzt ganz gerne an die Menschen wenden, die damals gesagt haben: Ja, ich will anständige Politik! Ich wähle die Grünen! – Nichts von dem, wovon H.-C. Strache auf Ibiza geträumt hat, wird durch dieses Gesetz verboten. Alles, was H.-C. Strache auf Ibiza gesagt hat, ist weiterhin möglich. Überlegen Sie sich, wo Sie beim nächsten Mal Ihr Kreuzerl machen! (Beifall bei den NEOS.)

13.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun zu einer Stellungnahme: Frau Bundesminis­terin Dr.in Alma Zadić. – Bitte schön, Frau Minister.