13.22

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Vorweg: Es ist mir eine Freude, Herrn Vizebür­ger­meister aus Bad Goisern Hansjörg Peer mit Begleitung begrüßen zu dürfen. – Herzlich Willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Zum aktuellen wie auch zum vorigen Tagesordnungspunkt finde ich Ihre Argu­men­tation, sehr geehrte Frau Yildirim, bemerkenswert und auch erstaunlich, da Sie ja auch Juristin sind. Sie haben hier ausgeführt, dass Sie dem Vorigen nicht zustim­men, weil Ihrer Meinung nach eine missbräuchliche Anwendung einer Geset­zesbestimmung dazu führt, dass man die Gesetzesbestimmung ablehnt. Das führt wiederum – wenn man es konsequent weiterdenkt – dazu, dass man gar keine mehr hat, weil wir wissen, dass jede Bestimmung auch missbräuchlich verwendet werden kann.

Sie meinen zu diesem Tagesordnungspunkt, dass die Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet sei und wollen das ins StGB schreiben. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie mir erklären, wie das geht. (Abg. Yildirim: Sinnerfassend zuhören!) – Ich habe Ihnen genau zugehört. (Abg. Yildirim: Sinnerfassend zuhören!) Ich finde es auch erstaunlich, dass Kritik an der Justiz so geäußert wird, weil in der Vergan­genheit die Unabhängigkeit der Justiz von Ihnen ja auch immer so vor sich hergetragen wurde. In dieser Gesetzesmaterie hat sie aber wahrscheinlich nichts verloren. (Abg. Yildirim: Das entscheiden Sie?! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zu Ihrem Ansatz, die Indizes herzunehmen, um ein Korruptionsthema aufzuladen und in anderen Zusammenhängen darzustellen: Wir wissen beide, dass es ein Wahrnehmungsbericht ist, und dass gerade das, was wir hier machen, nämlich über Verhinderung von Korruption zu reden, dazu führt, dass die Wahrnehmung verbessert wird und wir auch im Index entsprechend beurteilt werden. (Abg. Yildirim: Was? Politische Handlungen verhindern Korruptionsbekämpfung! – Abg. Meinl-Reisinger: Also nur die Berichterstattung ist das Problem, nicht die Korruption! Nehmen wir das zur Kenntnis!)

Das wird in der Folge hoffentlich weniger werden. Wenn man aber meint, dass das Strafrecht dazu geeignet ist, um Straftaten grundsätzlich zu verhindern, muss ich Ihnen sagen, dass das auch nicht gelingen wird, weil ein präventiver Charak­ter natürlich in jedem Strafrecht enthalten ist. Wenn es so leicht wäre, dass man durch Verschärfung und eine drohende höhere Strafe strafbares Verhalten verhindert, dann würde in allen Ländern, wo es die Todesstrafe gibt, auch keine Kriminalität herrschen – und wir wissen, dass das ganz und gar nicht der Fall ist. (Abg. Yildirim: Da haben Sie jetzt echt ...!)

Strafrecht heißt, dass Verhalten verpönt wird. Das passiert mit diesem Gesetz­entwurf, weil mehr Verhaltensweisen verpönt werden. In diesem Sinne ist es eine Verschärfung des Strafrechts in Korruptionsbestimmungen und natürlich auch ein Lückenschluss und eine Erfüllung des Regierungsprogramms, in dem sich dieses Vorhaben auch niederschlägt.

Ich sage aber auch ganz offen, dass die Rechtsanwendung eine Herausforderung darstellt und die Auslegung der Gesetzesbegriffe, die hier enthalten sind, noch mit einigem Interesse zu betrachten sein wird. Beim Begriff des Kandidaten ist definiert: „sofern die Erlangung [...] nicht gänzlich unwahrscheinlich ist“. – Damit haben wir zweimal eine Unbestimmtheit, nämlich gänzlich und unwahrscheinlich, und das wird unter anderem die Rechtsanwendung vor Herausforderungen stellen.

Ich sage auch ganz offen: Ich bin schon dafür, dass wir den Strafrahmen ausdeh­nen, wenn wir das Verhalten verpönen wollen. Ein Strafrahmen von einem Jahr bis 15 Jahren ist aber mit Ausnahme des Jugendstrafrechts – so wie ich es im Kopf habe – eine Systemwidrigkeit, weil wir von einem Jahr bis 10 Jahren oder von fünf bis 15 Jahren reden.

Es soll aber so sein, damit man sieht: Wir tragen der Intention der Korruptions­bekämpfung Rechnung. In diesem Sinne ist es selbstverständlich auch eine Verschärfung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.26