14.13

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Abgeordnete Kugler hat mich jetzt dazu bewogen, noch einmal hier heraus­zugehen und einiges klarzustellen.

Wir sind absolut bereit, an einem gescheiten Gesetz mitzuarbeiten. Frau Kugler, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, ich habe den Gesetzentwurf gelesen, aber es ist, wie Sie jetzt gehört haben, nicht nur meine Meinung, sondern viele Experten sagen, dass dieser Gesetzentwurf gefährlich ist. Wir wollen das so nicht. (Abg. Kugler: Warum?) – Schauen Sie, was uns von der ÖVP unterscheidet, ist – ihr seid ja die Erfinder dieses Gesetzes beziehungsweise eure ehemaligen Minister –, dass für uns die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang hat, und dann kommt alles andere. (Beifall bei der FPÖ.) Wir lassen nicht zu, dass jemand gefähr­det wird.

Ich erkläre Ihnen noch einmal, warum die Fallkonferenzen allein nicht ausreichen: Man braucht eine Dreistufenentlassung, und diese haben wir nicht. Die Ministerin hat auch nicht das Budget dafür. Da gehört einmal ein forensisches Entlassungshaus geschaffen – das gibt es gar nicht. Da müsste man irgendein geschlossenes Hotel anmieten und so weiter. Es gehören einmal Ausgänge in den Forensischen Zentren Göllersdorf und Asten gemacht – beglei­tet.

Zweite Phase: Die Personen kommen dann in das Entlassungshaus; dort werden sie weiter betreut. Wir reden von einem Vorgang, der nach unseren Vorstel­lungen zwischen eineinhalb und zwei Jahren dauert, bis sie auf die Straße gehen können – bestvorbereitet, um eben nicht, wie Sie das wollen, die Gesellschaft zu gefährden, sondern sichere Sache zu machen. (Abg. Kugler: Zum Antrag!) – Das sehen wir auch mit diesem Abänderungsantrag nicht, das sehen wir einfach nicht. Das ist uns zu wenig, der Schutz der Bevölkerung, unserer Frauen und Kinder ist uns wichtiger.

Erst in der dritten Stufe kann es sein, dass man diese Person einmal mitten in Wien – elektronisch überwacht mittels Bodycam, Fußfessel, Bewegungs­radius eingeschränkt – hinauslässt und schaut: Wo geht sie hin? Wie verhält sich die Person? Was macht sie? Ist sie wirklich gesund?

Man redet immer davon, dass 15 Jahre genug seien: Da geht es ja nicht um die 15 Jahre, sondern es geht darum, dass man einen psychisch kranken Menschen erst dann entlassen kann, wenn er gesund ist. Das kann fünf Jahre, aber das kann auch 35 Jahre dauern (Abg. Kugler: Genau das macht dieser Antrag!) – leider Gottes sind in der Justizanstalt Stein auch schon welche verstorben –, oder es geht auch nie, weil es einfach nicht geht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kugler: Genau deswegen machen wir das! Das ist der Grund!)

Das ist euch nicht wichtig! Ihr macht da Fallkonferenzen, aber das ist nichts anderes als ein Stapel Papier. Man entscheidet in der Anstalt, wie er sich bisher in der Anstalt geführt hat. Es gibt bei Straftätern auch die sogenannte Schein­führung. Es kann sein, dass er sich drinnen wohlverhält, dann herauskommt und sofort eine brutale Straftat setzt. Das wollen wir nicht. (Abg. Kugler: Deswegen heute zustimmen!) Ihr wollt das, wir wollen das nicht. Das wird uns von der ÖVP unterscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Man hat es ja schon in Ihrer Rede gehört: Ihr sagt, die Frau Bundesminister (Abg. Kugler: Wird es dir jetzt erklären!) wollte, die Frau Bundesminister hat – und ihr seid die Ersten, die sich verabschieden. Wenn es da nach einer Entlassung zu einer schweren Straftat kommt, dann war es die Zadić, dann habt ihr nichts damit zu tun – man kennt euch ja. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.17

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.