Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf um Aufmerksamkeit bitten. Es ist dazu kein Debattenredner mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen jetzt zur Wahl der Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz gemäß § 17a Abs. 5 Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz.
Ich lasse über den vorliegenden Wahlvorschlag des Hauptausschusses, sofern keine Einwendungen erhoben werden, im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Erheben von den Sitzen beziehungsweise entsprechendes Handzeichen abstimmen.
Ich stelle zuerst im Sinne des § 87 Abs. 4b der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Diese ist gegeben.
Ich bitte nun die Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 2130 der Beilagen, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Univ.-Ass. MMag. Dr. Monika Stempkowski, Dr. Theodor Thanner, Ing. Mag. Dr. Christof Tschohl und Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes zu Mitgliedern der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist damit gegeben, das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich danke. – Wir gelangen nun zum 12. - - (Abg. Krainer: Ausdrücklich stelle ich die Zweidrittelmehrheit fest! Bitte!)
Und ich stelle ausdrücklich noch einmal die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Damit ist die Wahl der Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz vollzogen.