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Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Echte-Demokratie-Volks­begehren. Wie meine Vorredner und -rednerinnen auch schon ange­sprochen haben, geht es da nicht um echte Demokratie, sondern es geht um die Wunschvorstellung eines Initiators, und er hat für diese Wunschvorstellung die Unterschriften von 130 000 Menschen gewonnen, die sein Anliegen unterstützen. Das ist zu respektieren, und deswegen debattieren wir es auch heute.

Inhaltlich, muss man in aller Klarheit sagen, sind viele Forderungen, die da ent­halten sind, für uns NEOS nicht mittragbar – ob es die Reduktion einer Legislaturperiode auf zwei Jahre ist, ob es ein Verbot von Koalitionen ist, wodurch es keinen Raum für stabile parlamentarische Mehrheiten, die auch Reformen hervorbringen können, gibt, ob es, was durchaus auch impliziert ist, eine so kritische Haltung zur Europäischen Union ist, dass sie einen Austritt nahelegt, oder auch die Rückkehr zum Schilling und viele andere sehr konkrete Forderungen, die ganz weit weg von dem sind, was heute Fundament für eine erfolgreiche Zukunft ist.

Es lassen sich aus diesem Volksbegehren aber auch – und zwar im Detail auf diesen 28 Seiten – die Erfahrungen herauslesen, die der Initiator in der Vergangenheit selbst gemacht hat, zum einen als Begründer einer Kleinpartei, die mehrfach bei Wahlen kandidiert hat und nicht ausreichend erfolg­reich war. Da sind durchaus sehr genau begründete Inhalte zu finden, nämlich betreffend die Fragen: Wie kann ich in Österreich eine Partei gründen, kandidieren? Wie wird mit Stimmen umgegangen, wenn man mit seiner Partei nicht über der Einzugshürde landet? Wie wird im Wahllokal mit meiner Stimme umgegangen? Wie sind überhaupt die Zulassungskriterien? Da gibt es durchaus sehr konstruktive Vorschläge, und auf die werden wir NEOS uns auch im Ausschuss konzentrieren.

Ein zweiter Punkt, der auch aus diesem Volksbegehren herauslesbar ist, ist die tiefe Unzufriedenheit aufgrund der Erfahrungen aus der Pandemie: wie wir mit Grund- und Freiheitsrechten umgegangen sind, wie wir und wie auch Medien mit Information umgegangen sind. Dahin gehend kann man das Volksbegehren durchaus zu einer kritischen Reflexion nutzen und sagen: Es war in der Vergangenheit nicht alles gut – was können wir in Zukunft besser machen?

Wir stehen dem Anliegen, dem, was diese 130 000 Menschen unterstützen, insofern auch konstruktiv gegenüber, dass wir diese Stimmen hören wollen und diese Stimmen quasi für eine Verbesserung nutzen wollen. Das, was der Initiator ursächlich beabsichtigt, nämlich die Destabilisierung einer parlamen­ta­rischen Demokratie im Herzen Europas, werden wir nicht mittragen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

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