16.23

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir kommen zum nächsten Volksbegehren. Es geht beim Volksbegehren Unabhän­gige Justiz sichern im Wesentlichen um drei Punkte.

Der erste Punkt des Begehrens lautet: „Untersuchungsrichter wieder einset­zen“. – Dieser ist im Rahmen der StPO-Reform 2008 abgeschafft worden; seither leiten die Staatsanwaltschaft und die Polizei das Ermittlungs­verfahren. Für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen ist aber weiterhin die Bewilligung durch einen weisungsfreien Richter erforderlich. Im Regierungsprogramm ist die Stärkung der Staatsanwaltschaften zur unabhängigen Ermittlungsarbeit im verfassungsrechtlichen Rahmen vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft muss unabhängig von Beeinflussung arbeiten können, weswegen auch die Einsetzung eines Bundesstaatsanwaltes in Verhandlung ist – und das bringt mich auch schon zum zweiten Punkt, dem unabhängigen Bundesstaatsanwalt. Da sieht das Volksbegehren vor, dass sich dessen Verant­wortlichkeit gegenüber dem Parlament nur auf die nachträglichen Aus­kunftspflichten beschränken soll.

Diesbezüglich hat es 2021 einen Ministerratsvortrag gegeben, der die Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft vorsieht. In einer umfangreichen Justizreform sollen aber auch die Beschuldigtenrechte gestärkt und die Verfahrensdauern verkürzt werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Beschuldigte nach einer Verfahrenseinstellung einen entsprechenden Kostenersatz erhalten.

Zur parlamentarischen Kontrolle gehört auch das Interpellationsrecht, das ist die Möglichkeit der Anfrage durch die Abgeordneten im Parlament. Wir sollten viel mehr darüber diskutieren, wie man die parlamentarische Kontrolle ausdehnt, als darüber, wie man sie einschränkt, und zusätzlich soll das Parlament in die Bestellung des Bundesstaatsanwaltes eingebunden werden.

Der dritte Punkt im Volksbegehren lautet, die WKStA in die Verfassung zu bringen. – Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaften ohnehin auch in Artikel 90a der Bundesverfassung geregelt sind. Unumgänglich wird aber sein, dass das Management von Großverfahren evaluiert wird, um rasche Erledigungen zustande zu bringen.

Aus dem Untersuchungsausschuss wissen wir ja auch, welche Problematiken sich aus Großverfahren ergeben. Die Führung von sehr großen Akten mit vielen Delikten und vielen Beschuldigten, wie es zum Beispiel im Casag-Verfahren der Fall ist, ist ein Grund für die häufigen Veröffentlichungen von Aktenbe­stand­teilen in den Medien. Da wird es Überlegungen betreffend die Bestimmungen zur Trennung von Verfahren brauchen.

Die Frau Justizministerin war ja selbst als Auskunftsperson im Untersuchungs­aus­schuss geladen, und sie ist uns dort ehrlich gesagt mehr Rede als Antwort gestanden, und auch die Chefin der WKStA, Frau Vrabl-Sanda, hat uns keinen Überblick über die Verfahren der WKStA geben können: weder über die Anzahl noch über die Erledigungen. Da gibt es definitiv noch Optimierungsbe­darf.

Was uns das Volksbegehren jedenfalls aufzeigt, ist, dass es noch einiges abzuarbeiten gibt. Die Themen sind sehr breit zu diskutieren, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Beschuldigtenrechte wie der Regelung der Sicherstellung von Mobiltelefonen, die ja aus dem Jahr 2004 stammt. Da gibt es noch einiges zu tun, weil bei der rasch fortschreitenden Digitalisierung diese Regelung mehr als veraltet ist: Heutzutage hat nämlich jeder neben unzähligen Fotos und Nachrichten viel schützenswertere Informationen auf seinem Handy als beispielsweise in seinem Büro. Der Schutz von Büros ist aber immer noch strenger geregelt als der von Handys, und da besteht ein nicht sachgerechtes und auch ein nicht zeitgemäßes Ungleichgewicht.

Im Justizausschuss haben wir schon darüber geredet, und ich bin davon überzeugt, dass unsere Frau Justizministerin auch diesbezüglich nicht lockerlassen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim; bei ihr steht das Wort. – Bitte.