16.50

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Im Text des Volksbegehrens steht: „Bargeld bedeutet Freiheit und darf weder beschränkt noch abgeschafft werden.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abschaffung des Bargeldes steht auf EU-Ebene nicht zur Diskussion, und auch in Österreich gibt es keine Pläne zur Beschränkung des Bargeldes. Der Finanzminister hat es heute in der Fragestunde erwähnt: Die Europäische Union hat einen Vorschlag veröffentlicht, in dem die Annahmeverpflichtung von Bargeld verankert ist. Das haben wir auch immer so gefordert. Im Rahmen der EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen ausschließlich nationale und unionsrechtliche Beschränkungen zulässig sein, die zur Abwehr von Missbrauch, von Steuerbetrug beziehungsweise zur Abwehr von Terrorismusfinanzierung dienen.

Österreich hat sich auch da gegen Bargeldobergrenzen positioniert und Annahme­bestimmungen in dieses wichtige Paket gegen die Bekämpfung von Geldwäsche auf EU-Ebene hineinverhandelt. Auch im Regierungsprogramm ist klar und unmissverständlich das Bekenntnis zum Erhalt des Bargeldes im Rahmen der geltenden Geldwäschebestimmungen festgehalten. Da gibt es keine Zweifel.

Volksbegehren sind wichtige Initiativen in unserer Demokratie. Sie konzen­trie­ren sich aber leider zusehends auf wenige Initiatoren. Volksbegehren sind Instrumente, die einen respektvollen Umgang verdienen, vor allem die Unter­stützer der Volksbegehren. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

16.52

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte sehr, das Wort steht bei Ihnen.