Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung des Beschlusses auf Beendigung der außerordentlichen Tagung zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den dies­bezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung auch als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Auf Antrag der Abgeordneten Sieber, Lukas Hammer, Dr. Scherak, MA, Mag. Bürstmayr, Ing. Mag. Reifenberger und Mag. Greiner fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung vom 30. August 2023 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 30. August 2023 für beendet zu erklären.‘“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Damit gilt dieser Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 20. September, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Die Sitzung ist geschlossen.