Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Doris Bures: Um eine umgehende Ausfertigung des Beschlusses auf Beendigung der außerordentlichen Tagung zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls, damit dieser mit Schluss der Sitzung auch als genehmigt gilt.
Ich verlese:
„Auf Antrag der Abgeordneten Sieber, Lukas Hammer, Dr. Scherak, MA, Mag. Bürstmayr, Ing. Mag. Reifenberger und Mag. Greiner fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:
‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung vom 30. August 2023 der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 30. August 2023 für beendet zu erklären.‘“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das scheint nicht der Fall zu sein.
Damit gilt dieser Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 20. September, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Die Sitzung ist geschlossen.