1. Punkt

Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers

Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Cornelia Ecker ist die Wahl einer Schriftführung vorzunehmen.

Der Vorschlag des SPÖ-Klubs für die zu wählende Schriftführerin lautet auf Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mittels Stimm­zettel, sondern durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen lassen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Das scheint nicht der Fall zu sein, daher gehe ich auch so vor.

Wir kommen zur Wahl der Abgeordneten Katharina Kucharowits zur Schriftführerin.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Dies geschah nicht per Akklamation, sondern durch Ihr Aufstehen, und ich frage die Frau Abgeordnete, ob sie die Wahl annimmt.

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(Abg. Katharina Kucharowits nimmt die Wahl an.)

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Gut, somit ist dieser Tagesordnungspunkt positiv erledigt.