15.29

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten und hier im Saal! Ja, es ist ein sehr ernstes und ein sehr, sehr trauriges Thema, das jetzt anhand einer berühmten oder bekannten Persönlichkeit, nämlich Herrn Teichtmeister, wieder einmal verstärkt an die Öffentlichkeit gelangt ist. Ich möchte aber gleich zu Beginn sagen, dass das nicht der einzige derartige Prozess ist. Wir sind permanent mit solchen Prozessen konfrontiert; genau das ist das Problematische daran, und daher ist es meines Erachtens fünf nach zwölf, dass Sie jetzt ein Kinderschutzpaket vorlegen.

Frau Bundesminister, das müssen Sie schon sagen, in Ihrer Anfragebeant­wortung haben Sie geschrieben, es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Das war zu dem Zeitpunkt richtig. In der Zwischenzeit ist das Verfahren abgeschlossen, Sie sind aber nicht willens gewesen, hier auch nur eine einzige Frage dieser Anfrage zu beantworten. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag gemäß § 92 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan und Dr. Dagmar Belakowitsch auf Nichtkenntnisnahme der schriftlichen Beantwortung einer schriftlichen Anfrage

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Antrag

„Die Beantwortung 14306/AB der Anfrage 14743/J des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kinderporno-Fall Florian Teichtmeister II durch die Bundesministerin für Justiz. wird nicht zur Kenntnis genommen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl – in Richtung Bundesministerin Zadić –: Immer daran denken, was Sie selbst gefordert haben!)

In einer früheren Anfrage, die auch mein Kollege Harald Stefan gestellt hat, haben Sie gesagt, nein, es wurde ja gar nicht weiterermittelt. Es wurde auch gar nicht ermittelt, woher er diese Dateien hatte. Wir haben heute schon gehört, es geht um 76 000 Dateien, vermutlich seit 2008. Es wurde aber nicht weiter­ermittelt, ob es vielleicht schon länger her ist, ob er vielleicht noch mehr Dateien gehabt hat, ob er sie wieder gelöscht hat. Er hat ja auch selbst welche angefertigt. Was hat er damit gemacht? Er fertigt sie an, um sie sich anzusehen. Hat er sie vielleicht doch weiterverkauft? – Darauf haben Sie die Antwort gegeben, es gibt nicht genug Kapazitäten, daher wurde dem nicht nachgegangen, Frau Minister! (Abg. Kickl: Ist ja ein Wahnsinn!) – Ja, da fängt der Wahnsinn an.

Wissen Sie, vielleicht sollte sich diese Bundesregierung einen anderen Schwer­punkt suchen. Derzeit ist der Schwerpunkt der Ermittlungen ja auf Meinungsdelikte gerichtet. Vielleicht wäre es einmal gut, auf Kinderpornografie beziehungsweise auf Kindesmissbrauch allgemein den Schwerpunkt zu legen und hier die Kapazitäten auszubauen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, ich bin es leid, mir solche links-woken Geschichten anzuhören, wenn es heißt: Er ist ja so arm, weil er so sozial geächtet wird! – Wenn man diesen Prozess verfolgt hat, dann fällt es verdammt schwer, sachlich zu bleiben. Wenn ein Strafverteidiger sagt: Auch beim Fleisch denken Sie nicht nach, dass das Tier beim Töten möglicherweise gequält wurde!, dann stelle ich mir langsam die Frage: Was ist in dieser Gesellschaft eigentlich los?

Wir reden hier von Kindern, von Kleinstkindern und von größeren Kindern, aber jedenfalls von Kindern, die nicht die Möglichkeit haben, sich zu wehren, die in sehr vielen Fällen in Abhängigkeitsverhältnissen stehen, die auch in der Familie, ja, aber vor allem auch in Institutionen missbraucht werden. Was glauben Sie eigentlich, was für ein Signal dieses Urteil ist? Der Mann geht nach Hause, und niemand von Ihnen weiß es, auch ich weiß es nicht, wir wissen es alle nicht, ob er nicht beim nächsten Spielplatz Halt gemacht hat. Das ist der Wahn­sinn dieses Urteils!

Wenn Sie dann sagen, schärfere Strafen schützen kein Kind, muss ich entgegnen: Das wissen wir nicht. Wir wissen es schlicht und einfach nicht, weil wir nicht wissen, wie sich die Täter in weiterer Folge verhalten.

Ich sage Ihnen eines: Strafe ist natürlich dazu da, um etwas, das jemand getan hat, und ein Verbrechen, das jemand begangen hat, zu bestrafen. Und das ist, glaube ich, eines der abscheulichsten Verbrechen überhaupt, die man Kindern und Familien antun kann. Es sind die Kinder die Opfer, aber es sind die ganzen Familien, die darunter leiden. Es sind die Eltern, die mitleiden. Es ist oft ein Spießrutenlauf, weil Kindern und Eltern nicht geglaubt wird. Die Gesellschaft macht hier die Augen zu, das ist doch die Problematik!

Wir müssen dieses Thema doch in die Mitte der Gesellschaft bringen, um Kinder zu schützen. Genau das fehlt mir. Das wird so ein bisschen unter den Teppich gekehrt, so nach dem Motto: Reden wir nicht mehr allzu viel darüber! – Und dafür, Frau Minister, habe ich überhaupt kein Verständnis, überhaupt keines! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe ein bisschen den Eindruck, es wurde gerade im Fall Teichtmeister penibel vermieden, da weiterzuermitteln, und das ist der Grund, warum es in der Bevölkerung so viel Zorn über dieses Urteil gibt.

Es geht nicht nur um Drogenbesitz. Seiner Lebensgefährtin wurde offensichtlich nicht geglaubt! Das Burgtheater hat das alles gewusst und hat nicht gehandelt! Da sind einfach die Augen zugemacht worden, weil er ja ein Guter, ein Netter ist. Und man fragt sich: Wurde er bewusst geschützt? Und wenn ja, von wem? (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Wir werden’s rausfinden!)

15.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der soeben eingebrachte schriftliche Antrag, der Nationalrat möge die Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis nehmen, ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Martin Graf: ...von Konsorten geschützt!)