15.34

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte weiterhin diese Debatte sachlich halten, wie schon Kollege Oxonitsch vorhin gesagt hat. Die Vorrednerin hat versucht, dieses Einvernehmen da jetzt ein bisschen durcheinanderzubringen, aber ich glaube, das Ziel, das wir alle gemeinsam haben, nämlich die Kinder zu schützen, jedes einzelne Kind davor zu schützen, Opfer eines Übergriffs zu werden, teilen wir alle gemeinsam. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Martin Graf.)

Ich muss nur leider jetzt trotzdem erwähnen, dass Sie sich jetzt hierhergestellt und gesagt haben, es ist schrecklich und ein Schlag ins Gesicht der Opfer – so ungefähr war die Wortwahl (Abg. Belakowitsch: Ist es ja auch!) –, dass es da keine höheren Strafen gibt.

Jetzt muss man einmal überlegen, wie das Strafrecht funktioniert. Es funktioniert nämlich immer so: Man macht ein Gesetz, diese Regel gilt dann, und wenn dann ein Verbrechen begangen wird, dann wird verurteilt, und zwar nach dem Gesetz, das gerade gilt. (Abg. Kickl: Ja, das war in der DDR auch so! Das war in der DDR auch so!)

Im Jahr 2019 wurde eine Sexualstrafrechtsreform gemacht. Da wurden ganz, ganz viele Strafrahmen erhöht, nur nicht der für die Kinderpornografie, der ist nämlich gleich geblieben. Deshalb ist die Strafe so ausgefallen, wie sie ausg­efallen ist. (Abg. Deimek: Und wir reden auch vom erhöhten Mindeststraf­maß, ...!) Das ist leider ein sehr großes Problem, dass Sie es da versäumt haben, auch bei diesem Delikt eine schuldangemessene Strafe ins Gesetzbuch zu schreiben. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was wir mit diesem Kinderschutzpaket jetzt gemacht haben, sind mehrere Dinge. Eines davon ist, dass wir Ihr Versäumnis hier gutgemacht haben und hier den Strafrahmen wirklich dem Unwertgehalt der Tat angemessen festgesetzt haben. (Abg. Kickl: Interessiert es Sie eigentlich nicht, warum nicht ermittelt wurde, nur so ...?)

Es gibt jetzt eine Wertgrenze nach unten, und wir haben die Strafrahmen nach oben verdoppelt bis sogar verdreifacht. Deshalb kann man in Zukunft auch höhere Strafen verhängen. Das konnte man bisher nicht. (Abg. Kickl: Da müsste aber jemand ermitteln!)

Jetzt haben wir da noch einen weiteren Punkt: Ja, die Täter müssen im Nach­hinein bestraft werden, aber was umso wichtiger ist: Täter fürchten sich nicht vor einer im Gesetzbuch stehenden Strafe. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Täter fürchten sich davor, dass sie erwischt werden. Davor haben Täter Angst. Was potenzielle Täter davor abschreckt, eine Strafe zu begehen, ist die Angst, erwischt zu werden. Deshalb investieren wir massiv in die Staats­anwaltschaften und in die Kriminalpolizei, um hier den Verfolgungsdruck zu erhöhen, um jede einzelne Ermittlung bis ins Detail führen zu können.

Das ist im Übrigen auch in diesem Fall passiert. Und das war im Übrigen auch das, was die Frau Justizministerin zum damaligen Zeitpunkt natürlich noch nicht beantworten konnte, was aber jetzt in jeder Zeitung nachlesbar ist, nämlich dass hier ermittelt wurde, ob auch noch jüngere Kinder Opfer gewesen sind, ob nicht eventuell auch die Herstellung ein Thema ist, was dann einen höheren Strafrahmen begründet. All das wurde hier weiterermittelt. Sie wissen das alles.

Sie wissen im Übrigen auch, dass die Ministerin jetzt eine Anfrage von früher nicht mit dem Wissen von jetzt beantworten kann. Das ist Ihnen doch voll­kommen klar. Sie hat sie damals richtig beantwortet, so wie sie sie beantworten musste. Und wenn sie sie jetzt beantworten soll, dann müssen Sie sie jetzt stellen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Sie hätte ja heute die Gelegenheit gehabt!)

Im Übrigen haben wir mit dem Kinderschutzpaket noch einen ganz wesent­lichen weiteren Schritt gemacht: Wir gehen sehr massiv in die Prävention, denn das ist doch das Wichtigste. Die Täter zur Verantwortung zu ziehen (Zwischen­rufe der Abgeordneten Belakowitsch und Wurm) ist eine wichtige Aufgabe des Staates; aber noch wichtiger ist es doch, Kinder davor zu schützen, überhaupt einmal Opfer zu werden.

Das Problem ist ja: Es geht hier nicht um Darstellungen von Missbrauch an Kindern, sondern es geht um Missbrauch an Kindern, der dargestellt wird, der fotografiert wird, der gefilmt wird und der dadurch immer und immer wieder passiert. Da werden Kinder vergewaltigt, in echt, im echten Leben. Sie erleiden Schmerz und sie erleiden seelischen Schaden. Das passiert im richtigen Leben mit diesen Kindern, und davor müssen wir sie schützen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Amesbauer: Und wo sind die Hintermänner von Teichtmeister?)

Deshalb haben wir im Kinderschutzpaket die Präventionskonzepte an Schulen verpflichtend gemacht, und wir haben vor allem, und das ist mir besonders wichtig in diesem Bereich, die Zertifizierung für die Kinderschutzkonzepte im Freizeitbereich geschaffen. Das bedeutet, die ganzen Vereine, denen Kinder anvertraut werden, haben nicht nur ein Papierl in der Schublade liegen, auf dem ganz groß Kinderschutzkonzept steht, sondern die müssen sich ernsthaft damit beschäftigen, damit sie dieses Zertifikat bekommen.

Egal, ob ich mein Kind zu den Pfadfindern, zu den Kinderfreunden oder in den Sportverein schicke, ich kann mich darauf verlassen: Wenn dieses Zertifikat drauf ist, gibt es ein Kinderschutzkonzept. Und das ist das Wichtigste, denn kein Kind darf Opfer von Missbrauch werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Deimek: Das heißt, Sie können ausschließen, dass solche Leute dort arbeiten? – Abg. Martin Graf: Weiß das der Cohn-Bendit auch?)

15.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Shetty. – Bitte.