Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2189 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Entwurf zustimmt, möge das tun. – Der Entwurf ist mit dem gleichen Stimmverhalten und damit mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretärinnen und Staatssekretären gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese somit ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrau­ens­­antrag aussprechen, um ein dementsprechendes Zeichen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. (Abg. Michael Hammer: Gratuliere! Eine sehr kreative Leistung, wirklich! Am 19. Oktober wieder probieren!)