21.56

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zu den Debatten über verschiedene Volksbegehren. Der Titel des ersten lautet: Neutralität Österreichs – Ja, und es sei gleich vorweggenommen: An der Neutralität, wie sie in unserer Verfassung normiert ist, wird nicht gerüttelt werden.

Die Neutralität Österreichs ist seit 1955 in einem eigenen Bundesverfassungs­gesetz verankert. Sie war der Schlüssel zum Tor in die Freiheit Österreichs, und seither ist sie auch im Selbstverständnis der Bevölkerung ganz stark verwurzelt. Deshalb ist sie auch in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz geregelt, denn mit einem Verfassungsgesetz hat eine Regelung eine höhere Bestandskraft, weil sie nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden kann – und das ist zugegebenermaßen relativ schwierig.

Der zentrale Inhalt dieses Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs – sein Zweck – ist, die Unabhängigkeit Österreichs und die Unverletzlichkeit des Staatsgebietes zu gewährleisten, und deshalb wurde sie auch aus freien Stücken, also freiwillig, ohne Druck, erklärt.

In einem zweiten Satz – und der ist meiner Ansicht nach jetzt noch wichtiger geworden – heißt es: „Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln [...] verteidigen.“ – Das beinhaltet die Verpflichtung, wehrhaft zu sein und das österreichische Bundesheer auch entsprechend auszustatten, um sich im Falle des Falles auch wehren zu können.

Dieser Satz fehlt mir im Text dieses Volksbegehrens, denn gerade die Wehrhaftigkeit und die Verteidigungsfähigkeit eines Landes ist – wir sehen das am Beispiel der Ukraine – wieder sehr wichtig geworden. Unsere Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat es Gott sei Dank geschafft, und ich gratuliere sehr herzlich dazu, das österreichische Bundesheer auch nachhaltig mit einem Budget auszustatten (Abg. Stögmüller: Das Parlament hat das beschlossen!), dass das österreichische Bundesheer sich auch mit neuen Geräten ausrüsten kann.

Natürlich hat es das Parlament beschlossen – danke für den Hinweis –, aber die Frau Bundesministerin hat es mit dem Herrn Finanzminister verhandelt, und wir unterstützen das natürlich auch sehr gerne. Erst heute wurde der Ankauf eines Nachfolgers, eines neuen Transportflugzeuges angekündigt. Das ist auch wieder ein richtiger und ein guter Schritt in Richtung einer guten Ausstattung des österreichischen Bundesheeres – aber zurück zum Kern der Neutralität.

Der Kern unserer Neutralität, wie wir sie in der Verfassung verankert haben, ist: kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf unserem Staatsgebiet.

Wenn wir über die Neutralität sprechen, dann sprechen wir über die Sicherheit Österreichs und vor allem über die Frage, wie diese Sicherheit Österreichs gewährleistet werden kann, wie wir die Bevölkerung Österreichs vor Bedrohun­gen schützen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Österreich geschützt werden kann. Nur zu sagen: Wir sind neutral!, reicht dazu sicherlich nicht aus, sondern wir müssen auch etwas dazu tun.

Ob es zweckmäßig ist, etwas, das nicht infrage gestellt wird und das überdies noch den wesentlichen Hinweis auf die militärische Landesverteidigung nicht enthält, beinahe wortident nochmals zu beschließen, wird noch weiter zu überlegen sein.

Wenn sich dieses Volksbegehren mit der österreichischen Neutralität beschäftigt und dadurch eine Diskussion angestoßen wird, die sicherlich im Sinne der geistigen Landesverteidigung ist, ist das aus meiner Sicht jedenfalls positiv, denn der geistigen Landesverteidigung soll wieder neues Leben eingehaucht werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Wortmeldung: Abgeordneter Laimer. – Bitte sehr.