11.49

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Eigentlich wird ja erst morgen die Auseinandersetzung mit dem Budget stattfinden – so gesehen werde ich das, was meine Vorredner jetzt gemacht haben, nämlich nicht auf den in Verhandlung stehenden Tagesord­nungspunkt einzugehen, nicht fortsetzen, denn ich denke, das ist ein wichtiges Thema, gerade für den öffentlichen Dienst.

Kollege Hanger, wenn Sie sagen, es gilt, die Ansprüche und die Vordienstzeiten anzuerkennen, dann muss ich schon feststellen: Ja, aber nicht mithilfe dieses Gesetzes. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.) Das ist alles andere als eine Anerkennung für den öffentlichen Dienst und schon gar nicht zu reden ist von einer Wertschätzung der öffentlich Bediensteten. Wenn man berechtigte Ansprüche auf Vordienstzeiten von 100 Prozent nur zu 42,86 Prozent anerken­nen will, Herr Vizekanzler – 42,86 Prozent!, nicht 100 Prozent, 42,86 Prozent –, und als Begründung dafür haushaltsrechtlich vorgeschriebene Erwägungen anführt, dann heißt das: Mehr Geld haben wir nicht für euch, liebe öffentlich Bedienstete, mehr seid ihr uns nicht wert. – So schaut es aus. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist eigentlich eine Verhöhnung aller öffentlich Bediensteten, aller Beamten und aller Verwaltungsbediensteten, die im öffentlichen Dienst für den Staat und für die Allgemeinheit tätig sind.

Wenn ich dann in den Begründungen noch lese, dass man bewusst davon ausgeht, dass eine nicht unwesentliche Anzahl an Bediensteten Verschlech­te­rungen erfahren wird, dann heißt das, Herr Vizekanzler, Sie gehen damit proaktiv in die Verschlechterungsthematik in dieser wichtigen Frage. Immerhin geht es da um Ansprüche, um berechtigte Ansprüche von geleisteten Gebühren und Abgaben von Bediensteten, die ihnen im Rahmen des Dienstver­hältnisses im öffentlichen Dienst nicht zuerkannt wurden. Darum geht es. Man will ihnen offensichtlich auch mit diesem Gesetzesbeschluss wieder einmal mehr ihre Ansprüche nicht zuerkennen.

Ich frage mich: Was denkt sich dann ein öffentlich Bediensteter? Das sind ja nicht nur anonymisierte Köpfe, sondern das ist auch Bevölkerung. Das ist der Polizist, der gerade in schwierigen politischen und sicherheitsbedenklichen Zeiten seinen Kopf für die Bevölkerung hinhält. Das ist der Bundesheeran­gehö­rige, der nicht nur darauf schaut, dass der Grenzeinsatz so funktioniert, dass wir nicht noch mehr Flüchtlinge – nämlich illegalerweise – ins Land bekommen, sondern auch im Katastrophendienst wertvolle Unterstützung für die Bevölkerung leistet. Das ist der Pflegedienst, der Krankendienst. (Abg. Loacker: Also das musst einmal schaffen, vom Dienstrecht zu den Flüchtlingen zu kommen! So neben der Spur wie du bin ich nach sieben Bier nicht!) – Sie kommen noch dran, Kollege Loacker, geht schon, passt schon. Sie dürfen eh noch reden, Sie dürfen noch reden. – Das ist der Ärzte- und Pflegedienst, der an der Grenze seiner Kapazitäten in der Altenbetreuung, im Pflegedienst und in den Krankenhäusern arbeitet. Das sind die Lehrerschaft und Pädagogen, die im Kindergarten und in der Schule wertvolle Arbeit leisten. Sie alle werden mit diesem Gesetzesbe­schluss einmal mehr geringgeschätzt.

Ich denke mir, wenn das der Ausfluss dessen ist, wie Sie mit dem öffentlichen Dienst und auch einem Teil unserer Bevölkerung umgehen, dann sage ich Ihnen: Danken Sie ab, gehen Sie nach Hause, machen Sie den Weg frei für Neuwahlen und für eine neue freiheitliche Politik unter einem Volkskanzler Herbert Kickl! (Beifall bei der FPÖ. – Vizekanzler Kogler: Fürs Protokoll: Das ist ja ... kabarettistisch!)

11.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.