12.00

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir verhandeln hier die Novelle, mit der das Gehaltsgesetz und das Vertragsbediensteten­gesetz geändert werden – und es sind letzten Endes auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die das Budget vollziehen.

In Zeiten wie diesen ist es allerdings nicht einfach, ein Budget zu erstellen. Im Konkreten geht es darum, auf der einen Seite unseren Wohlstand zu erhalten, aber auf der anderen Seite auch unsere Zukunft zu gestalten. Dieses Budget, das uns Finanzminister Brunner vorgelegt hat, ist eines, das Optimismus und auch Sicherheit gibt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Gesundheit, Pflege und vor allem Sicherheit.

Herr Finanzminister Brunner hat ein Budget vorgelegt, mit dem wir tat­sächlich optimistisch in das Jahr 2024 blicken können. Als Wehrsprecher ist es mir ein besonderes Anliegen, zu betonen, dass der Finanzierungspfad für das österreichische Bundesheer so wie im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz formuliert eingehalten und weiter verfolgt wird. Das ist deswegen wichtig, weil das die notwendige Planungssicherheit für die wirklich dringend erforderlichen Beschaffungen gibt.

Die Säule eines jeden Unternehmens, und so auch der Republik Österreich und des öffentlichen Dienstes, sind aber natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir verhandeln daher hier auch die Novelle des Dienstrechts, bei der es darum geht, die Anrechnung von Vordienstzeiten an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes anzupassen.

Das österreichische Besoldungsrecht – vor allem, was die Anrechnung von Vordienstzeiten betrifft – ist ein durchaus komplexes System, was sicherlich auch für den Europäischen Gerichtshof bei der Beurteilung eine ent­sprechende Herausforderung war. Wichtig ist jedoch, dass rasch gehandelt wird, denn es sind beim Bundesverwaltungsgericht noch Verfahren anhängig. Es war notwendig, dass eine Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter hergestellt und eine gute und auch tragfähige Lösung ausverhandelt wurde, mit der Rechtssicherheit gegeben werden kann.

Ein modernes Besoldungsrecht ist aber natürlich auch für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wichtig, und ich möchte an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst richten: von den Kindergärten und Schulen über die Straßenmeistereien und die Spitäler bis hin zur Polizei, der Justizwache und auch den Soldatinnen und Soldaten des österreichischen Bundesheeres! (Beifall bei der ÖVP.)

Der öffentliche Dienst steht in einem starken Wettbewerb mit der Privat­wirtschaft, und im öffentlichen Dienst brauchen wir gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die motiviert ihren Dienst für Österreich leisten.

Sehr geehrter Herr Vizekanzler, gerade als Wehrsprecher ist es mir ein wichtiges Anliegen, anzusprechen, dass es im Dienstrecht noch offene Punkte gibt, was das österreichische Bundesheer betrifft. Da geht es zum einen um eine angemes­sene Besoldung der Offiziere, ein angemessenes Zulagensystem bei den Unteroffizieren. Ganz wichtig – gerade mit Blick auf die aktuelle sicherheitspo­litische und geopolitische Lage – ist außerdem die Attraktivierung der Auslandseinsätze durch ein entsprechendes Zulagensystem und finanzielle Anreize, das hat auch der Besuch der Parlamentarischen Bundesheer­kommission im Kosovo vor einigen Wochen gezeigt.

Ich glaube, die genannten Punkte sind ganz wichtig, um die Verteidigungs­fähigkeit Österreichs sicherzustellen. Herr Vizekanzler, ich denke, dass wir da eine gute Lösung finden werden. Ich zähle dabei auf Sie! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.03

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte, Frau Abgeordnete.