Präsidentin Doris Bures: Sehr geehrter Herr Vizekanzler, die Frage, ob sich eine Rede eines Nationalratsabgeordneten hier an diesem Pult im Rahmen der Geschäftsordnung bewegt oder nicht, hat der den Vorsitz führende Präsident zu entscheiden – das war Präsident Sobotka – und nicht Sie. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Zum Zweiten ersuche ich auch Sie, auch wenn Sie es vielleicht ein wenig lustig meinen, einen Rest an Respekt dem Hohen Haus entgegenzubringen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl. – Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich halte gegenüber den vom Volk gewählten Nationalratsabgeordneten Ausdrucks­weisen wie „kollektiven Gedächtnisschwund“, „schwindlig werden“, „Rest­vernunft“, Volksschulrechnung für nicht angemessen und für ein respektloses Verhalten (Beifall bei SPÖ und FPÖ – Zwischenrufe der Abgeordneten Maurer, Jakob Schwarz und Voglauer), und deshalb, Herr Vizekanzler, kann ich als jetzt den Vorsitz führende Präsidentin nur sagen: Während der Hälfte Ihrer Redezeit war der inhaltliche Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt für mich nicht erkennbar. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Maurer: Aber beim Jan ist er ...! – Zwi­schenrufe der Abgeordneten Jakob Schwarz und Voglauer.)

Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe diese Debatte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.) – Wenn Sie mir dann noch lauschen, können wir zur Abstimmung gelangen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2218 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit großer Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit großer Mehrheit angenommen.