12.32

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Schön, dass unser Herr Bundesminister wieder gesundet ist und wieder bei uns ist.

Wir haben im letzten Sozialausschuss das Thema Pensionen behandelt. Ich darf darauf bei den Tagesordnungspunkten dazu eingehen. Es geht um die Pensionsanpassung und -erhöhungen 2024 und um eine Verlustabdeckung für die Aufwertung im Pensionskonto. Beides sind ja Maßnahmen, die wir als SPÖ vehement gefordert haben, weil damit endlich auch die Pensionistinnen und Pensionisten im täglichen Kampf gegen die Teuerung nachhaltig mehr auf dem Konto haben und ihnen damit auch geholfen ist.

Höhere Pensionen sind Konjunkturmotor, das vergessen wir oft in der Diskussion. Sie sind Konjunkturmotor, weil die Pensionen ja wieder in diesem Land ausgegeben werden, weil sie die Kaufkraft stärken und somit auch den Konsum steigern.

Konkret: Die Pensionsanpassung 2024 erfolgt mit plus 9,7 Prozent für alle Gesamtpensionseinkommen bis 5 850 Euro. Die Pensionsanpassung wurde so umgesetzt, wie wir als SPÖ es gefordert haben.

Für Gesamtpensionseinkommen, die darüber liegen, erfolgt die Anpassung mit einem Fixbetrag von maximal 567,45 Euro. Damit sind die Regierungspartner ÖVP und Grüne dem Vorschlag der SPÖ – ein Deckel mit Fixbetrag bei der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage mit 5 850 Euro pro Monat – gefolgt.

Weiters gibt es eine Verlustabdeckung für die Aufwertung des Pensionskontos für 2024. Unsere Forderung nach einer Schutzklausel für die Aufwertung des Pensionskontos für alle Pensionsneuzugänge wurde größtenteils – aber nur größtenteils – erfüllt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Organisationen bedanken, die durch ihre Initiativen Druck auf die Regierungsparteien ausgeübt haben, diese Schutzklausel in Angriff zu nehmen. Das war überfraktionell der Österreichische Gewerkschaftsbund, das waren alle Arbeiterkammern in Österreich und das war der Pensionistenverband Österreichs. Vielen Dank von hier aus für eure Unterstützung bei der Umsetzung dieser Forderung. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Schutzklausel: Die Abdeckung beträgt zusätzlich 6,2 Prozent. Das heißt, zur Aufwertung, die mit 3,5 Prozent geplant gewesen wäre, kommen 6,2 Prozent dazu, das sind 9,7 Prozent.

Leider gilt das nicht für alle Pensionsarten. Die Gruppe der Korridorpensionen, die erst 2024 in Anspruch genommen werden können – außer, man wird nach Ausschöpfen der Korridorpension arbeitslos –, habt ihr nicht erfasst. Wir stellen uns immer wieder die Frage – wir werden das heute, in dieser Debatte, auch noch öfters machen –: Warum ist diese Gruppe der Korridorneupensionen, was die Neuzugänge betrifft, nicht erfasst? (Abg. Loacker: Weil der später in Pension gehen kann!)

Fakt ist: Es gibt 2024 rund 100 000 Pensionsneuzugänge, und 5 000 sind davon nicht erfasst worden. Das ist jene Gruppe der Korridorpensionistinnen und ‑pensionisten.

Es ist für uns weder sachlich gerechtfertigt, diese Gruppe wieder einmal auszuschließen, noch ist es für uns verständlich, warum ihr dieses Risiko eingeht, was die Verfassungswidrigkeit betrifft. Die Folgen werden wieder Rechts­streitigkeiten sein, werden wieder Klagen sein. Ich frage euch wirklich, ob es das wert ist, diese Gruppe auszuschließen.

Wir werden daher heute auch einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung einbringen. Dieser Abänderungsantrag wird genau das umfassen, nämlich die Ergänzungen, dass die Korridorpensionistinnen und -pensionisten in die Schutzklausel aufgenommen werden, und er wird auch ein Dauerrecht für die Einführung einer Schutzklausel beinhalten.

Diese Schutzklausel gilt nur für ein Jahr, für 2024. Wir wissen jetzt schon: Auch 2025 wird es diese Teuerung geben, und aus diesem Grund haben wir klar vertreten und werden heute auch einbringen, dass es ein Dauerrecht für eine Schutzklausel bei hohen Inflationssteigerungen braucht.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu diesen Dauerforderungen nach einer Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf 67 sagen! Es muss doch unser aller Ziel sein, die Arbeitsbedingungen so anzupassen und zu verbessern, dass die Menschen länger arbeiten können. Ein gesünderes Arbeiten muss das Ziel für alle politischen Parteien sein.

Es hilft nichts, wenn man einen Schalter hernimmt und sagt, man dreht von 65 auf 67, und dann wird man das Problem schon gelöst haben, wenn wir wissen, dass viele Menschen es nicht einmal schaffen, das 60. Lebensjahr im Job zu erleben. Warum? – Weil sie vorher aussortiert werden: Jede zweite Frau in diesem Land schafft es nicht in ihre Alterspension.

Jetzt ist die Alterspension bei 60 Jahren. Ab 2024 wird das angehoben, alle sechs Monate bis 2033, auf 65 Jahre. Das soll jetzt noch einmal gesteigert werden. Das heißt, noch weniger Menschen schaffen die Alterspension. Das führt zu höheren Abschlägen und zu Pensionskürzungen.

Deswegen muss es unser gemeinsames Ziel sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die durch gesündere Arbeitsbedingungen längeres Arbeiten ermöglichen. Dann erhöhen wir auch tatsächlich das Pensionsantrittsalter. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort. – Bitte.