13.59

Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist ja fast schon ein Vergnügen, nach Abgeordnetem Hauser von der FPÖ zu reden, weil man damit nachweisen kann, dass hier auch über Sachpolitik und Inhalte gesprochen wird und nicht nur über populistische Geschichten mit kleinen Bildln vorne dran. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Stögmüller: Verschwörungstheorie! Das ist eine Verschwörungstheorie!)

Ich komme zum Tagesordnungspunkt Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz zurück. Wie wir heute schon gehört haben, scheint dieser Tagesordnungspunkt auf den ersten Blick eine rein technische Anpassung des § 23 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes zu sein. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, wie grundlegend und essenziell diese Bestimmung für die Gesundheitsversorgung in Österreich ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Dieses Gesetz klingt trocken, ist aber wesentlich für die Planung einer integrativen und einheitlichen Versorgungsqualität in ganz Österreich. Mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit, den es immerhin schon seit 2006 gibt, ist gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung in ganz Österreich ausgewogen verteilt und gut erreichbar ist sowie in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angeboten wird. Das heißt, egal in welches Krankenhaus, in welche Ambulanz, in welche Reha man geht, es werden immer die gleichen Versorgungsstandards angeboten.

Der gelernte Österreicher, die gelernte Österreicherin weiß: Gesundheitsver­sorgung ist in Österreich föderalistisch geregelt. Die Verantwortung für unsere Gesundheitsversorgung ist auf mehrere Träger verteilt und liegt sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, den Gemeinden und den Sozialversiche­rungsträgern. Genau wegen dieses Hintergrunds kann nicht in das Organisations­recht der Länder eingegriffen werden, wodurch diese Anpassung erforderlich ist. Angelegenheiten der Länder fallen in die alleinige Zuständigkeit der Länder und nicht in die Regelkompetenz des Bundes. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit stellt somit auch eine Grundlage für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit dar. Bevor eine Bestimmung verbindlich gemacht wird, muss die Zustimmung der Länder eingeholt werden.

Abseits der Erklärung dieses rechtlichen Rahmens möchte ich das Ziel des Strukturplanes ins Zentrum rücken. Der Strukturplan fungiert wie ein Sachverständigengutachten und legt Qualitätskriterien fest. Dieser gemeinsame österreichweite Rahmenplan, den der Bund, alle Länder und die Sozial­versicherungsträger gemeinsam beschließen, ermöglicht eben trotz unterschied­licher Verantwortlichkeiten ein gemeinsames Bild der Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems.

Inhalt sind die Planung der ambulanten und stationären Versorgung und der Rehabilitation und die medizinisch-technische Großgeräteplanung. Nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten wird der Strukturplan ständig weiterentwickelt. Er orientiert sich an dem sich international vollziehenden Wandel von Gesundheitssystemen und Versorgungsstrukturen. Es geht im Strukturplan, im Gegenteil zu dem, was meine Vorredner gesagt haben, vor allem um die patientenzentrierte Versorgung. Man konzentriert sich auf multiprofessionelle und interdisziplinäre Versorgungsformen und berücksichtigt, soweit es möglich ist, grundsätzlich alle Gesundheitsberufe. Aktuell liegt der Schwerpunkt im Strukturplan vor allem bei der Ergänzung im ambulanten Bereich.

Abschließend möchte ich wie so oft festhalten, dass Österreich eines der besten Gesundheitsversorgungssysteme der Welt hat. In einem Vortrag letzte Woche habe ich auch gesagt, man möge nur Auslandsösterreicher fragen, warum sie im Alter wieder nach Hause kommen. Dank der wesentlichen Fortschritte in Medizin, Pflege und Technologie können heute viele Leistungen, die früher lange Spitalsaufenthalte notwendig machten, auch ambulant, in der Tagesklinik oder in kleineren, flexiblen stationären Settings erbracht werden. Gleichsam bedarf es jedoch eines koordinierten und partnerschaftlichen Zusammenwirkens aller Stakeholder, um diese Gesundheits- und Versorgungssysteme aufrechtzuerhalten. Ich freue mich daher, dass wir heute eine breite Zustimmung zur Änderung dieses Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes haben werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)

14.04