14.10

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie beziehungsweise vor den Fernsehgeräten! Das war jetzt viel, aber es war daran nicht sehr viel richtig und nicht sehr viel wahr.

Die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes beinhaltet bezüglich Antibiotika zwei wesentliche Abschnitte. Der eine betrifft das Monitoring. Das heißt, die Betriebe werden gemonitort beziehungsweise liefern die Tierärzte die Daten, wie viel Antibiotika in den Betrieben verbraucht wird. Mit diesen Daten kann ausge­wertet werden, welcher Betrieb über dem Durchschnitt liegt, und diesen Betrieben wird eine Beratung angeboten und in einem Kaskadenmodell eine Einschränkung – im allerschlimmsten Fall geht das bis zur Bestandsreduktion – auferlegt. Das heißt, es ist im Grunde Hilfe zur Selbsthilfe.

Erst wenn man den Vergleich mit Betriebskolleg:innen oder landwirtschaftlichen Kolleginnen und Kollegen anstellen kann, weiß man, wo man mit dem Betrieb bei den Verbräuchen steht.

Der zweite Teil ist: Wir schützen die sogenannten Reserveantibiotika stärker, indem bei deren Anwendung ein Antibiogramm vorgeschrieben wird. Das ist sinnvoll, das ist klug, weil wir wissen, dass 95 Prozent der Schweinefleisch­proben in Österreich laut Ages resistente Keime aufweisen. Diese weisen hauptsächlich Resistenzen gegen Tetracyclin auf. Das ist ein altes Antibiotikum, das häufig bei Atemwegserkrankungen, teilweise bei Durchfall, bei Binde­hautentzündungen bei Schweinen angewendet wird. Das sind eigentlich alles Krankheiten, die durchaus Rückschlüsse auf die Haltung dieser Schweine zulassen.

Was richtig ist – es ist ja nicht immer alles grundsätzlich falsch, aber man muss das schon mit der Lupe suchen –, ist, dass der Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung in Österreich zurückgeht. Ich gehe davon aus, dass jede Bäuerin, jeder Bauer einen verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika pflegen will. Das Einzige, was wir mit diesen zwei Punkten vorhaben, ist, eine Hilfestel­lung dahin gehend zu geben. Das ist ja keine Einschränkung, auch keine Einschränkung gegenüber anderen europäischen Ländern. Dieses Gesetz ist sehr stark an das deutsche Gesetz angelehnt. Daher gibt es in diesem Sinne auch keinen Wettbewerbsnachteil.

35 000 Menschen sterben europaweit an sogenannten resistenten Keimen in Europas Krankenhäusern. Das ist eine Zahl, die man nicht übersehen kann, die man nicht verschweigen kann. Es wäre fahrlässig von dieser Bundesregierung und auch von unserem Bundesminister, da die Augen zu verschließen und keine Maßnahmen zu treffen, um Reserveantibiotika, Antibiotika, die eigentlich vorwiegend dem Menschen vorbehalten bleiben sollen, wirklich nur restriktiv einsetzen zu lassen, um die Wirksamkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wir erinnern uns an die Debatten über Corona, über Impfungen und so weiter in diesem Haus, als genau diese FPÖ sagte, es ist jegliche Empfehlung zu einer Impfung, jegliche medizinische Maßnahme zu vermeiden. Es geht darum, genau nicht dahin zu kommen. Bitte bewahren wir also einen kühlen Kopf bei allen Themen und stellen wir sicher, dass der Einsatz von Antibiotika in Zukunft nur maßvoll geschehen kann, um die Lebensqualität sowohl von uns Menschen als auch unserer Nutztiere erhalten zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau MMag.a Katharina Werner. – Bitte, Frau Abgeordnete.