15.08

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht beginne ich damit, etwas zu erläutern, auszuführen, was denn der VKI, der Verein für Konsumenteninformation, macht, was seine Aufgabe ist und warum das Ministerium den Verein finanziert.

Der VKI ist der wichtigste, aber nicht der einzige Partner im Konsumenten­schutz. Er ist auch nicht die einzige Verbraucherschutzorganisation, die wir unterstützen, aber ganz zentral, weil der VKI die Interessen der Konsumentinnen und Konsumen­ten in Österreich in ganz besonderer Weise vertritt, und zwar bei komplexen Themenstellungen, beispielsweise bei den Themen Verträge, Gewährleistungen, Garantien, bei sehr schwierigen Problemlagen, wenn es darum geht, Rechte wahrzunehmen, die Konsumentinnen und Konsumenten haben, letztlich auch wenn es darum geht, Abmahnungen durchzuführen oder Musterprozesse bei Verbandsklagen zu führen, weil – das ist Sinn und Zweck – einzelne Konsumen­tinnen und Konsumenten eben nicht in der Lage sind, der geballten Marktmacht unterschiedlicher Akteure am Markt entsprechend entgegenzutreten.

Deshalb braucht es den VKI. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass der Verein für Konsumenteninformation in der Finanzierung bis 2026 abgesichert ist statt, wie bisher, nur für ein Jahr. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Was heißt das in Zahlen? – Wir stellen 2,6 Millionen Euro an Basisförderung zur Verfügung, etwas mehr als 1 Million Euro für die Förderung des Europäischen Verbraucherzentrums und 1,1 Millionen Euro für die Rechtsdurchsetzung; das ist ein Werkvertrag zum Thema Klagen. Insgesamt werden damit über drei Jahre 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – valorisiert und damit auch abgesichert.

Das alles ist deshalb wichtig, weil Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der aktuellen Teuerung mit besonderen Herausforderungen in vielen Bereichen konfrontiert sind. In manchen Branchen greifen – nach der Devise: es gibt ja ohnehin eine Inflation, da schaut niemand so genau hin – durchaus Praktiken Platz, bei denen es ein geballtes Entgegentreten braucht. Der Verein für Konsumenteninformation wird dabei von uns beauftragt, in bestimmten Fällen Abmahnungen vorzunehmen und, wenn das nicht nützt, auch Klagen einzubringen.

Diese Klagen haben den Sinn, den Rechten von Konsumentinnen und Konsu­menten zum Durchbruch zu verhelfen, weil wie gesagt Einzelne dazu nicht in der Lage sind. Das betrifft ganz konkret Energiekonzerne, gegen die derartige Klagen eingebracht wurden und auch zum Erfolg geführt haben. Bei einzelnen Ener­gie­konzernen hatte das zur Folge, dass durchaus auch Rückzahlungen an Verbrauche­rinnen und Verbraucher geleistet wurden.

Selbiges geschieht im Bereich der Banken, weil da die Situation ist, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich allein nicht durchsetzen können. Es geht etwa darum, das Vorgehen abzustellen, dass sich aktuell bei Verbraucher­konten beziehungsweise Girokonten die Sollzinsen in der Höhe von etwa 12 Prozent bewegen, die Habenzinsen hingegen bei 0 oder knapp über 0 Pro­zent liegen. Da braucht es einfach das Einschreiten einer Organisation mit geballten Kräften, wie das der VKI ist, um zuerst eine Abmahnung auszusprechen und, wenn das nicht nützt, eine Klage einzubringen und damit auch höchstgerichtliche Urteile zu erwirken. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.

Ich bedauere übrigens an dieser Stelle, dass es diese Klagen braucht, dass Abmahnungen nicht ausreichen, um den Rechten von Konsumentinnen und Konsumenten zum Durchbruch zu verhelfen. Ich finde, es gibt auch eine jenseits des Rechts angesiedelte moralische Verpflichtung gegenüber Konsu­mentinnen und Konsumenten, fair zu agieren und auf das Aufzeigen von Miss­ständen zu reagieren, anstatt das bis zum Letzten auszureizen und es stets auf Klagen ankommen zu lassen. Wir scheuen uns nicht davor, diese Klagen zu führen. Das ist Rechtsdurchsetzung, das ist gelebter Konsument:innenschutz, den wir praktizieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Finanzierung des VKI ist damit nun jedenfalls bis 2026 sichergestellt. Der Verein für Konsumenteninformation nimmt in der Durchsetzung der Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten eine ganz zentrale Aufgabe wahr, auch wenn es darum geht, gesamteuropäische Anliegen voranzutreiben. Wir sind nämlich inzwischen auch mit Gegebenheiten konfrontiert, bei denen Vorgänge nicht an den Staatsgrenzen von Österreich Halt machen: Viele Bestellvorgänge und Geschäftsabläufe finden grenzüberschreitend beziehungsweise im Internet statt, und da ist es notwendig, sich auch grenzüberschreitend zu vernetzen. Wir fördern deshalb auch die Arbeit der Internetombudsstelle, die sich diesen Fragen widmet.

Ich danke für die Erstellung des Berichts ausdrücklich den Mitarbeiter:innen meines Hauses, die sich da sehr viel Mühe gemacht haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.13

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Elisabeth Feichtinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.