16.14

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Haager Kindesentfüh­rungsüber­einkommen – ist ein bisschen ein komplizierter Ausdruck – ist ein ganz wichtiges Instrument, denn es regelt – auch wiederum kompliziert – die zivilrechtlichen Aspekte von Kindesverbringungen über Grenzen hinaus. Das bedeutet, dass für Kinder, wenn sie Elternteile haben, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben und in einem Land leben, immer das Land, das zuständig ist – und das ist meistens das Land, in dem das Kind mit den Eltern gemeinsam lebt –, entscheiden wird, wenn sich diese Eltern trennen, bei wem das Kind in Zukunft bleiben soll und wie die Verpflichtungen des anderen Elternteils sind. Es wird nach dem Recht von dem Staat geregelt, in dem das Kind mit den Eltern gemeinsam gelebt hat. Solange das alles gemeinsam und einvernehmlich funktioniert, ist das nie ein Problem.

Ein Problem ist es dann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt, und das ist bei grenzüberschreitenden Fällen ganz besonders dramatisch. Es ist innerhalb des Landes schon dramatisch, wenn es zu solchen Konflikten kommt, aber wenn dann ein Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land geht, dann steigert sich das noch einmal zur Potenz. Das führt in einzelnen Fällen zu sehr, sehr dramatischen Situationen und genau diese Situationen regelt das Übereinkommen.

Es kann nicht regeln, wie sich die Eltern dem Kind gegenüber verhalten. Es kann nicht regeln, wie sie mit dem Kind umgehen, welche psychischen Belastungen – die sind immer bei solchen Fällen dabei – die Eltern dem Kind zumuten. Es kann auch nicht regeln, ob die Eltern es schaffen, auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und die eigenen zurückzustellen. All das kann das Übereinkommen natürlich nicht regeln. Was es aber regeln kann, ist, dass es einen Staat gibt, einen einzigen Staat, der dafür zuständig ist, zu regeln, wo das Kind leben soll. Das Übereinkommen sorgt dafür, dass dieser Anspruch auch umsetzbar ist. Das bedeutet, dass sich alle Staaten daran halten, wenn ein Staat entschieden hat.

Damit das in möglichst vielen Staaten der Welt möglich ist, ist es auch wichtig, dass möglichst viele Staaten diesem Übereinkommen beitreten und das passiert hier. Hier treten zwei weitere Staaten dem Übereinkommen bei, das ist gut so. Deshalb ersuche ich darum, dass Sie alle diesem Antrag zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.16

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Troch. – Bitte sehr.