16.32

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch den erschütternden Fall Teichtmeister, der aus unserer Sicht noch nicht endgültig abgearbeitet und aufgeklärt ist, ist beim Thema Kindesmissbrauch etwas in Bewegung gekommen. Das ist positiv zu bemerken. Mit diesem Gesetzesvor­schlag hat die Bundesregierung einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir heute zustimmen werden.

Dennoch geht es für uns eindeutig nicht weit genug. Wir sind der Meinung, dass da noch etliches fehlt. Wir haben daher im Ausschuss schon einen Antrag eingebracht, der interessanterweise vertagt wurde. Er wurde nicht abgelehnt, sondern mit dem Hinweis: na ja, da sind Punkte drinnen, über die wir noch diskutieren wollen!, vertagt. Das ist der eindeutige Hinweis darauf, dass selbst die Regierung erkannt hat: Man ist erst den ersten Schritt gegangen und es fehlen noch weitere.

Das führt eben genau zu unserem Antrag, zu unserem Kinderschutzpaket, dem freiheitliche Kinderschutzpaket. Ich will Ihnen daher heute noch einmal die Möglichkeit geben, dem zuzustimmen, weil es ja offensichtlich auch mit Ihrer Intention zusammenpasst. Es ist ein Entschließungsantrag, das heißt, es geht um noch keine konkrete Formulierung. Sie können also heute zustimmen und können sagen: Ja, das sind alles Punkte, die wir teilweise vielleicht mit heute umsetzen, aber auch die darüber hinausgehenden Punkte halten wir für gut und richtig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderschutzpaket“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der folgende Punkte zum Inhalt hat, zuzuleiten:

- Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjäh­rigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.“– Nämlich ein absolutes, wir beschließen heute auch eines, aber das hat Lücken.

„- Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.“ – Da gehen uns die Straferhöhungen zu wenig weit, vor allem Mindeststrafen wären oft notwendig.

„- Einen lebenslangen Strafregistereintrag.“– Das ist auch ganz wichtig im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsverbot und damit zusammenhängend:

„- Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.“ – Damit man nachweisen kann, dass man eben nicht belastet ist.

„- Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

- Die Übernahme aller Therapie -und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.

- Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer.

- Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.“ – Das ist auch sehr wichtig, weil ja gerade Opfer des Kindesmissbrauchs erst sehr spät die Möglichkeit haben, das aufzuarbeiten und tätig zu werden.

„- Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

- Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten ‚Pädophilen-Handbüchern‘.“– Das fehlt völlig im Gesetz.

„- Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.

- Den Abbau von Hürden beim Zugang zu ‚Triebhemmern‘.“ – Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, weil in Wirklichkeit dort tatsächlich die Gesellschaft geschützt werden kann.

*****

Ich hoffe auf ein Umdenken bei den Regierungsparteien und auch bei den anderen Parteien und auf Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall der FPÖ.)

16.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Susanne Fürst, Rosa Ecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kinderschutzpaket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 18: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2208 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden (2260 d.B.), in der 233. Sitzung des Nationalrates, am 18. Oktober 2023.

Sexueller Missbrauch ist Mord an Kinderseelen. Jemand, der Zehntausende Akten von Kindesmissbrauch angehäuft hat, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon und kann aus dem Gerichtssaal direkt nach Hause gehen - oder auf die Malediven fliegen. Die Opfer und ihre aus dem unermesslichen Leid resultierenden Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen.

Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen! Das Recht muss auf der Seite der Opfer stehen und nicht auf der Seite der Täter. Das wäre normal.

Aber heute schützen Gesetze und Rechtsprechung mehr die Täter als die Opfer. Es hat nicht die Therapie des Täters im Vordergrund zu stehen, sondern der Schutz der Gesellschaft vor dem Täter.

Bilder oder Videos von sexuell missbrauchten Kindern sind Abbildungen von schweren Verbrechen und nichts anderes. Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gehen Hand in Hand. Täter sind nicht nur diejenigen, die diese abscheulichen Verbrechen begehen, abbilden und kaltblütig verbreiten. Täter sind auch all jene, die sich an diesen abscheulichen Gräueltaten ergötzen und daraus sexuelle Befriedigung ziehen. Diese pädophilen Täter müssen zum Schutz unserer Kinder die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Denn würde niemand nach kinderpornographischen Inhalten suchen, würde sie auch niemand produzieren und vielen Kindern bliebe unermessliches Leid erspart.

Nichts sagt mehr über ein politisches System aus, als wie es mit dem Schutz unserer Kinder umgeht.

Der Fall Teichtmeister hat einmal mehr gezeigt: Das österreichische Strafrecht ist in seiner Wertung revisionsbedürftig.

Die Diskrepanz zwischen dem Strafrahmen bei Wirtschaftsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Integrität sowie die Höhe der Strafen bei Verurteilungen ist unverhältnismäßig.

Ein Täter, der über 70.000 Dateien, die Kindesmissbrauch darstellen, gespeichert hat, diese Kinderbilder auch noch mit gewaltverherrlichenden Texten versehen hat, bekommt 2 Jahre auf Bewährung, aber ein Hochstapler, der Frauen um über 600.000 Euro betrogen hat, bekommt 5 Jahre unbedingt.

Das eine bedeutet einen körperlichen Schaden, der vielleicht heilen kann, und ein seelischer Schaden, der wahrscheinlich nie mehr heilen wird, und das andere ist ein wirtschaftlicher Schaden, der möglicherweise gut gemacht werden kann.

Es ist nicht einzusehen, warum ein Pädophiler mit einer so milden Strafe davonkom­men soll. Das Strafmaß muss daher so erhöht werden, dass potenzielle Täter fürchten müssen, für lange Zeit weggesperrt zu werden, und dass Verurteilte für längere Zeit von der Gesellschaft ferngehalten werden.

Nach wie vor ist es möglich, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter in Bereichen arbeitet, in denen er seine Triebe ausleben kann.

Und noch immer ist der Kauf von Kindersexpuppen und das Herunter- und Hochladen sowie die Verbreitung von Pädophilenhandbüchern in Österreich straffrei.

Die Opfer solcher Taten werden oft mit ihren Problemen allein gelassen: Therapien sind teuer und werden nicht übernommen. Familien können die Kosten oft nicht aufbringen und werden so der Möglichkeit beraubt, ihren Kindern die Hilfe zu geben, die sie brauchen, um vielleicht einmal ein normales Leben führen zu können.

Es kann auch nicht sein, dass Schadenersatzansprüche nach 30 Jahren verjähren. Oft ist es so - siehe die Heimopfer in Wien - dass die Opfer sich erst als Erwachsene mit diesem seelischen und psychischen Schmerz auseinandersetzen können.

Es muss wieder das Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden und nicht der Täter, denn das wünschen sich nicht nur die Opfer, sondern auch die Österreicher, denn sie wollen wieder das Gefühl haben, dass sie vom Staat mehr Sicherheit bekommen als jene, die den Schwächsten der Gesellschaft Schmerz und Leid zufügen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der folgende Punkte zum Inhalt hat:

1.         Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben könnten.

2.         Die drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft.

3.         Einen lebenslangen Strafregistereintrag.

4.         Einen kostenlosen Zugriff auf das eigene digitale Strafregister.

5.         Ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen.

6.         Die Übernahme aller Therapie -und Verfahrenskosten der Opfer durch den Staat, der sich diese vom Täter wieder zurückholt.

7.         Den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für Kindesmissbrauchsopfer.

8.         Die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung auf über 30 Jahre hinaus.

9.         Den Ausbau aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

10.      Ein Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten „Pädophilen-Handbüchern“.

11.      Den Ausbau der psychologische Verfahrenshilfe für Opfer während des Verfahrens.

12. Den Abbau von Hürden beim Zugang zu „Triebhemmern“.

zuzuleiten.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte sehr.