17.27

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es gibt schon wieder eine gute Nachricht, denn mit dieser Regierungsvorlage werden wir die Gebühren für die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen anpassen. Wir werden damit etwas machen, das schon seit sehr langer Zeit fällig – ich möchte sagen: überfällig – ist, denn wir passen diese Gebühren nicht nur der Höhe nach an, wir machen nicht nur einen Angleich an das, was sich in der Zwischenzeit finanziell geändert hat – die letzte Anpassung war 2014 –, sondern wir verändern auch die Systematik.

Wir verändern die Systematik dahin gehend, dass in Zukunft auch ein Erfolgs­anreiz gesetzt ist und Erfolgsprämien bezahlt werden können. Wir erhöhen die Gebühren für bestimmte Amtshandlungen, wir erhöhen die Fahrtkosten, und vor allem werden auch bargeldlose Zahlungen, also Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomatkarte, möglich werden. Das klingt so banal, ist aber wirklich ein wesentlicher Punkt, denn ganz oft kommt es zu Pfändungen aus dem Grund, weil einfach kein Bargeld im Haus ist. Wenn man dann kleine Beträge mit einer bargeldlosen Zahlung entrichten kann, dann ist das ein wesentlicher Fortschritt. So können ganz viele Verfahrensschritte dann verhindert werden.

Ich muss leider noch einen kurzen Abänderungsantrag zu diesem Tagesord­nungspunkt einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes-Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutions­ordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023) wird wie folgt geändert:

Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)“

*****

Dieser Abänderungsantrag betrifft ein Redaktionsversehen und ist nur Formsache.

Wir setzen wie gesagt einen längst fälligen – ich möchte sagen: überfälligen – Schritt, der uns aber insgesamt, denke ich, im Gesamtsystem sehr viel weiterbringt. Ich ersuche um breite Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag.a Agnes-Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses 2261 d.B. über die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)

Antrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023) wird wie folgt geändert:

Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023)“

Begründung

Es handelt sich um die Behebung eines Redaktionsversehens.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. – Bitte.