17.47

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beide Vorredner haben es gesagt: Es geht um die Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union, die primär einmal von uns verlangt, dass wir eine Institution gründen, die für den Fall der Insolvenz oder der Auflösung eines Versiche­rungsunternehmens den Schaden übernimmt, der einem Verkehrsopfer wider­fahren ist.

Österreich war da wie immer der Zeit voraus, wir haben eine solche Institution in weiser Voraussicht bereits 1899 gegründet, das ist der Verband der Versicherungsunternehmen. Ich glaube nicht, dass damals jemand die Gründung der EU oder diese Richtlinie vorhergesehen hat, aber wenn man eine solche Institution hat, dann ist sie auch sehr passend, um dafür verwendet zu werden.

In der Praxis bedeutet das Ganze eine Erhöhung des Schutzes von Verkehrsopfern, nicht nur für Opfer von Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung. Es kommt zu einer deutlichen Erweiterung des Begriffes Kraftfahrzeug. Da haben wir wunderbare Prozesse geführt, welche Kraftfahr­zeuge denn nun nach dem EKHG versichert sein müssen und welche nicht. Mit dieser Änderung wird eine deutliche Erweiterung dieses Begriffes stattfinden – denken Sie nur etwa an Baumaschinen oder andere Dinge.

Motorsportveranstaltungen werden hinkünftig zwangsweise haftpflichtver­sichert sein müssen, wenn die Bewilligung kommt. Wir wissen, das gibt es nicht nur auf zwei Motorsportringen in Österreich, dass immer wieder von privaten Veranstaltern auch Rennen durchgeführt werden, die sich dann Haftungsfrei­zeichnungen geben lassen. Ich glaube, das wird pro futuro nicht mehr so leicht sein.

Die Bedeutung für die Praxis ist daher groß. Ich bleibe bei der Hoffnung, dass das BMJ mit der Einschätzung, dass es deshalb nicht zur Verteuerung der Prämien kommen wird, recht hat, wenngleich man dabei vielleicht doch etwas Skepsis anmelden könnte, da der Versicherungsschutz natürlich erhöht wird und Schäden in die Deckung kommen werden, die vorher nicht drinnen waren. Wir werden das mit Interesse beobachten. An und für sich ist die Umsetzung dieser EU-Richtlinie eine gute im Sinne des Schutzes der Verkehrs­opfer. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

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