17.50

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Als die Techniker des ORF in den Siebziger­jahren den Rundfunk in Österreich ausbauen wollten, sind sie auf zwei große Probleme gestoßen: einerseits hohe Berge und andererseits tiefe Täler.

Was hat das mit dem ORF-Privileg zu tun? – Es hat insofern damit zu tun, als dass in dieser Zeit, als die Funksignale in den tiefen Tälern und auf den hohen Bergen so schwach waren, andere Technologien noch nicht erfunden waren, man aber die Bergdörfer und auch die Menschen in den Tälern mit bewegten Bildern erreichen wollte, vereinbart wurde, wie die versorgt werden können. Man hat sozusagen eine Vereinbarung zwischen der Republik, dem ORF, zahl­reichen Gemeinden und auch Ländern getroffen, dass lokale Kabelnetzbe­treiber das ORF-Signal einfangen und per Kabel an die Haushalte weiterleiten sollen. Finanziert hat man die Infrastruktur gemeinsam, da hat man sich auf ein Paket geeinigt.

Der Punkt war dabei aber natürlich auch: Wie macht man das mit den Urhebern, wie geht das sozusagen mit den Rechten und vor allen Dingen mit den Zah­lungen an Künstler und Künstlerinnen, nämlich für Werke, die im ORF-Programm ausgestrahlt werden? – Dafür wurde kein Entgelt gezahlt, und das war dann sozusagen die Geburtsstunde des sogenannten ORF-Privilegs, das eigentlich kein ORF-Privileg, sondern ein Nachteil für die Künstler und Künstlerinnen war.

Wir ändern das jetzt. Das ist seit Jahren in Diskussion, liegt eigentlich im Urheberrechtsgesetz, aber es dort zu ändern ist ganz schwierig, muss ich auch sagen. Wir würden das gerne irgendwann in Angriff nehmen. Um aber vor allen Dingen den Verwertungsgesellschaften – und da möchte ich mich ausdrücklich für die Unterstützung bedanken – sozusagen auch einen Modus zu geben, das gerecht zu verteilen, werden wir eine Verteilungsbestimmung im Verwertungs­gesellschaftengesetz, § 34 Abs. 1, ändern und dadurch die Möglich­keiten für eine Neuverteilung schaffen.

Es ist gewährleistet, dass die Verwertungsgesellschaften die Praxis beibehalten können, aber dass die Verteilung so funktioniert, dass an Künstler und Künstlerinnen, aber auch an Produktionsfirmen, also an all diejenigen, die über die Verwertung sozusagen an der Ausstrahlung beteiligt sind, am Ende mehr verteilt wird. Ich glaube, es ist eine wirklich sehr gute und vor allen Dingen gerechte und faire Lösung. Die Verwertungsgesellschaften sind ja diejenigen, die die Verwaltung und Verwertung der den Urhebern zustehenden Verwertungs­rechte übernehmen – da geht es um Werke von Künstlern und Künstlerinnen aus der Literatur, aber vor allen Dingen natürlich aus der Musik; das ist also allen voran die AKM.

Der Gesetzesbeschluss bringt somit Sicherheit für die Verwertungsgesell­schaften und vor allen Dingen eine andere Bezahlung und Aufteilung der Mittel für Künstler und Künstlerinnen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Heldenplatz autofrei werden soll und der Ottakringer Bach durchfließen soll. Die ehemaligen Stadtmauern – darauf wurde ich hingewiesen – werden, wenn man es aufmacht, dadurch nicht beschädigt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Egger. – Bitte.