20.11

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, die quasi zur Primetime um 20.15 Uhr noch mit uns hier ausharren! Wir behandeln heute ein sehr wichtiges Thema, das uns eigentlich alle bewegt, und zwar den Kinderschutz. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, und es liegt in unserer Verantwortung, sicherzustellen, dass sie in einer sicheren und geschützten Umgebung aufwachsen können. Kinderschutz ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung, die wir alle teilen.

Kinderschutz ist ein sehr umfassender Begriff, und dabei geht es um Gewalt­prävention, frühzeitige Intervention, Familienunterstützung, Bildung von Bewusstsein und vor allem um die Wahrung der Rechte von Kindern. Genauso umfassend, wie der Begriff Kinderschutz ist, müssen auch die Maßnahmen und Aktivitäten sein, die wir setzen, um das Ganze sicherzustellen. Es geht darum, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu bewahren.

Heute Nachmittag haben wir bereits die Vorlagen des Justizausschusses behandelt, wobei es um folgende Aspekte ging: zum einen um einen Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot der Sexualstraftäter, zum anderen um die Verdoppelung beziehungsweise Verdreifachung des Strafrahmens für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch konsumieren oder anfertigen. Gerade auch in diesem Bereich sind Kinder­schutzkonzepte sehr wichtig, denn mit Kinderschutzkonzepten setzen wir Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dabei geht es darum, Risikofaktoren zu erkennen, präventive Maßnahmen zu setzen und sich mit Standards und Handlungsanleitungen zu beschäftigen.

Wir beschließen heute die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, um zusätzlich noch verstärkt dafür zu sorgen, dass Schüler in einem sicheren Umfeld lernen und sich dort auch sicher fühlen können. Die Grundlage für die Erarbeitung dieser Kinderschutzkonzepte an den Schulen ist, dass auch gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern gearbeitet wird. Es gibt ja bereits Schulen, die Kinderschutzkonzepte haben. Nun schaffen wir mit dieser Gesetzesänderung einheitliche Standards, und in der Folge werden auch Templates für die Schulen zur Verfügung gestellt, damit auch der Aufwand für die Erarbeitung etwas standardisiert werden kann.

Es ist von mir auch schon erwähnt worden, dass bei einem Kinderschutz­konzept natürlich auch Risikofaktoren bedacht werden. Das umfasst natürlich auch das Risiko, wie Schüler miteinander umgehen. Das Ganze ist ja auch im Ausschuss schon diskutiert worden, wird dann weiters in einer Verordnung genauer geregelt werden, und so wird dieses Thema natürlich auch entsprechend ernst genommen und findet sich dort wieder.

Im Endeffekt geht es um eine Kultur des Hinschauens und um einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander. Neben der Schule sind auch die Jugendvereine und ‑organisationen wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugend­liche. Deshalb gibt es vonseiten des Bundeskanzleramtes seit Anfang des Jahres ein Muster für ein Kinderschutzkonzept. Leider muss man sagen, dass mehr als 80 Prozent der Missbrauchsfälle an Kindern im engsten Umfeld, also in der Familie, stattfinden. Genau da sind Vereine und Organisationen sowie die Ehrenamtlichen wichtige Vertrauenspersonen. Auch mit diesem Musterkonzept sollen Ehrenamtliche in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt werden.

Wir schärfen heute den Kinderschutz in den Bereichen Justiz und Bildung nach. Kinderschutz ist für uns als Gesellschaft essenziell, denn nur wenn Kinder und Jugendliche in einer sicheren und unterstützenden Umgebung auf­wachsen, können sie ihre Potenziale entfalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.15